04.11.2020 - Stadt bittet Maskenpflicht auf Kinderspielplätzen einzuhalten
Auf Bolzplätzen momentan nur Individualsport möglich
Die Stadt Neuss weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass nach den Bestimmungen der Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober (in Kraft seit 2. November 2020) das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch auf öffentlichen Spielplätzen verpflichtend ist. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind nur Kinder bis zum Schuleintritt. Der vorgesehene Mindestabstand von 1,5 Meter darf auf Kinderspielplätzen lediglich von spielenden Kindern unterschritten werden.
Auch auf den städtischen Bolzplätzen bittet die Stadt, die aktuellen Hygiene-Regeln einzuhalten. Die Nutzung von Bolzplätzen ist momentan nur bei Ausübung von Individualsport erlaubt, das heißt: alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Haushaltes. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Abstandsregeln ist zwingend erforderlich.
(Stand: 04.11.2020/Bu)