16.11.2020 - Bitte um Rücksicht
Radfahren in städtischen Anlagen
Aus gegebenen Anlass appelliert die Stadt Neuss an Radfahrerinnen und Radfahrer, in den städtischen Anlagen angemessen und rücksichtsvoll zu fahren. In letzter Zeit ist verstärkt festzustellen, dass manche Radfahrende andere Besucherinnen und Besucher mit ihrer rasanten Fahrweise gefährden. Beispielhaft sind hier das Arboretum in Neuss-Selikum oder der Weg am Kinderspielplatz an der Mühlenstraße zu nennen, wo vor allem spielende Kinder betroffen sind.
Das Radfahren in den städtischen Anlagen ist seit Juni 2019 mit Inkrafttreten der neuen Grünanlagenordnung generell erlaubt. Wenn eine Gefährdung vorliegt, besteht jedoch die Möglichkeit, das Radfahren auf entsprechend gekennzeichneten Wegen wieder zu untersagen.
Der Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der spielenden Kinder besitzt auch weiterhin oberste Priorität, sodass die Verwaltung nachdrücklich auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in städtischen Grünanlagen hinweist.
(Stand: 16.11.2020/Stgl)