24.11.2021 - Rathausbesuch nur mit 3-G Nachweis
Zugang zu Kultureinrichtungen nur für Geimpfte oder Genesene
Der Zugang zur Stadtverwaltung kann nur noch unter Berücksichtigung der 3-G-Regelungen erfolgen. Besucherinnen und Besucher müssen beim Betreten des Rathauses ihre vollständige Impfung, einen Nachweis der Genesung von SARS-CoV-2 oder ein negatives Testergebnis vorzeigen. Dazu finden an den Eingängen ab Montag Zugangskontrollen statt. Darüber hinaus ist in allen Gebäuden eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) oder eine FFP2 zu tragen. Besucherinnen und Besucher können das Rathaus über den Eingang „Bürgeramt“ in der Rathauspassage oder das Sozialamt über den Eingang an der Promenadenstraße betreten. Entsprechende Regelungen werden auch an den weiteren Verwaltungsgebäuden umgesetzt.
Als Test-Nachweis gilt ein offiziell bescheinigter, höchstens 24 Stunden zurückliegender, negativer Antigen-Schnelltests oder höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests. Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.
In den Kultureinrichtungen gelten besondere Regelungen: So muss im Clemens Sels Museum Neuss, dem Romaneum, der Stadtbibliothek, dem Kulturforum Alte Post und im Stadtarchiv ab sofort ein 2-G-Nachweis erbracht werden.
(Stand: 24.11.2021, Fi)