27.12.2021 - Informationen der Stadtwerke Neuss
Schwimmbad-, Eissporthallen- und Saunabesuch für Immunisierte mit aktuellen Negativtest
Auch in den Schwimmbädern der Stadtwerke Neuss, der Eissporthalle und im WELLNEUSS gilt gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ab Dienstag, 28. Dezember 2021, als Zugangsvoraussetzung 2G+. Da bei der Sportausübung und bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden, müssen immunisierte Personen (geimpft oder genesen) daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. Der 2G-Nachweis ist, wie bisher auch, zusammen mit einem amtlichen Ausweispapier vorzulegen.
„Wir werden die neuerlichen Beschränkungen natürlich umsetzen und versprechen uns davon für unsere drei Neusser Schwimmbäder, die Eissporthalle und das WELLNEUSS noch mehr Sicherheit sowohl für unsere Besucher*innen als auch für unsere Mitarbeitenden“, erklärt Stadtwerke-Bäder-Geschäftsführer Matthias Braun.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren
Entsprechend den Corona-Regelungen des Landes NRW ist in den Weihnachtsferien auch für Kinder ab dem Schuleintritt und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren der Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein negativer Corona-Schnelltest für den Besuch der Neusser Bäder, der Eissporthalle und dem WELLNEUSS verpflichtend. Die Regelung gilt bis einschließlich Sonntag, 9. Januar 2022. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren gilt analog zu Erwachsenen die Pflicht der Immunisierung und das Vorlegen eines Negativtests (2G+).