10.10.2022 - Stadtwerke geben Mehrwertsteuersenkung weiter
Rückwirkend zum 1. Oktober 2022
Die Stadtwerke Neuss werden die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Mehrwertsteuer-Senkung auf Gas und Fernwärme rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in vollem Umfang an ihre Kunden weitergeben.
Die Reduzierung der Mehrwertsteuer wird in den Jahresabrechnungen für Gas und Fernwärme damit zu 100% berücksichtigt. Die Kunden profitieren so automatisch von dem reduzierten Steuersatz von 7% statt bisher 19%.
Es ist für Kunden nicht erforderlich, den Stadtwerken Neuss ihren Zählerstand zum 30.09. mitzuteilen. Die Zählerstände werden automatisch durch das IT-System der Stadtwerke berechnet und abgegrenzt. Falls Kunden dennoch ihren Zählerstand mitteilen möchten, können sie das ganz einfach über das Online-Kundenportal der Stadtwerke erledigen.
Ein Vier-Personen-Haushalt wird durch die Senkung der Mehrwertsteuer um mehrere hundert Euro entlastet.
„Uns ist wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden in der aktuellen Krisensituation auf die Stadtwerke Neuss als verlässlichen Partner zählen können. Deshalb werden wir die Mehrwertsteuersenkung umgehend umsetzen,“ betont Stephan Lommetz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke Neuss. Sobald die konkreten Beschlüsse zu den heute vorgestellten Vorschlägen der Bundesregierung zur Gaspreisbremse vorliegen, werden die Stadtwerke Neuss ihre Kunden natürlich weiter informieren.
Alle Informationen zur Senkung der Mehrwertsteuer sind auch noch einmal auf der Internetseite der Stadtwerke Neuss unter www.stadtwerke-neuss.de nachzulesen. Die Stadtwerke Neuss geben hier außerdem Tipps zum Energiesparen. Unter anderem steht eine kürzlich mit der Stadt Neuss und dem Neusser Bauverein herausgegebene Energiesparbroschüre zum Download bereit. In Papierform ist sie unter anderem kostenlos in den Neusser Bädern und den Stadtwerke-KundenCentern erhältlich.