10.01.2023 - Ausschreibung: Kunstpreise „CityARTists“ 2023
Neusser Künstler*innen können sich bis zum 28. April 2023 bewerben
Zehn Preise für Kunstschaffende in NRW werden vom NRW KULTURsekretariat (NRWKS) gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten vergeben. Die Ausschreibung CityARTists 2023 richtet sich an Bildende Künstler*innen aus den Sparten Malerei, Skulptur, (Video-)Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie. Die Gesamthöhe der Förderung beträgt 50.000 Euro, die einzelnen Preisgelder werden als Stipendium von je 5.000 Euro an zehn Künstler*innen aus zehn Mitgliedsstädten vergeben. 21 Mitgliedsstädte nehmen insgesamt teil, darunter Neuss.
Die Stadt Neuss ruft nun Künstler*innen auf, sich zu bewerben, die ihren Wohnsitz in Neuss haben und zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewerber*innen sollten eine künstlerische Ausbildung (Hochschule, Akademie, Meisterklasse etc.) haben und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen etc. vorweisen können. Bisherige CityARTists-Preisträger*innen können sich nicht nochmal bewerben.
Bewerber*innen richten ihre Bewerbung bitte an Ute Kindler, Kulturamt Stadt Neuss, Oberstraße 17, 41460 Neuss. Bitte per E-Mail einsenden an: ute.kindler@stadt.neuss.de.
Weitere Infos und Details zu den CityARTists 2023 finden Sie unter: https://www.cityartists.de/
Eine lokale Jury wählt aus den eingehenden Bewerbungen eine/n Künstler*in aus und schlägt sie/ihn der zentralen Jury des NRWKS vor.
In der lokalen Jury in Neuss sind:
• Dr. Uta Husmeier-Schirlitz, Leiterin Clemens Sels Museum Neuss
• Klaus Richter, Kurator und stellv. Leiter Kulturforum Alte Post
• Christian Weber, Fachbereichsleiter örtliche Kulturförderung und Beauftragter für kulturelle Bildung der Stadt Neuss
Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen, die per E-Mail eingehen. Die Bewerbung (maximal 12 Seiten und in einer PDF-Datei zusammengefasst) soll enthalten: einen künstlerischen Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Ausbildung und zu Ausstellungen (maximal zwei Seiten) sowie Referenzen und Werkbeispiele. Auch Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maßgeblich. Ergänzend zum Bewerbungs-PDF wird ein Anschreiben (maximal zwei Seiten in einem PDF) erwartet, in dem unter anderem die geplante Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke erläutert werden sollte. Wir weisen darauf hin, dass für die Jurys – neben den Angaben zur Verwendung des Preisgeldes – vor allem die Arbeiten der/des Künstler*in maßgeblich sind. Wenn nicht anders verfügbar, kann dem Kulturamt alternativ innerhalb der Frist auch ergänzendes Material in analoger Form bereitgestellt werden.
Die Ausschreibungsfrist endet am Freitag, 28. April 2023. Später eingehende Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. Die Entscheidung der zentralen Jury wird spätestens bis Samstag, 30. September 2023 bekannt gegeben.