23.05.2024 - Kreis-Kommunen wehren sich gegen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer
Kommunen im Rhein-Kreis Neuss lehnen Gesetzentwurf ab
Die Stadt Neuss lehnt gemeinsam mit den sieben anderen Kommunen im Rhein-Kreis Neuss einen Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung zur Einführung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer ab. Der Entwurf sieht vor, dass Kommunen in NRW bei der Umsetzung der Grundsteuerreform künftig unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Gewerbe- und Wohngrundstücke anwenden sollen, um Belastungsverschiebungen zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu vermeiden.
„Wir stehen diesem Gesetzentwurf ablehnend gegenüber, da durch die gesetzliche Regelung die Verantwortung für etwaige Belastungsverschiebungen allein auf die Kommunen abgewälzt wird“, so Bürgermeister Reiner Breuer, der gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Rommerskirchen ein entsprechendes Schreiben an den NRW-Landtag geschickt hat.
Durch die Reform der Grundsteuer würden Ein- und Zweifamilienhäuser in der Grundtendenz stärker belastet werden, während Gewerbegrundstücke entlastet würden. Vor diesem Effekt warnen der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und der Städtetag NRW seit langem – auch sie haben sich klar gegen den Gesetzentwurf positioniert.
Vielmehr fordern die kommunalen Spitzenverbände, dass die Ungleichheit durch eine landeseinheitliche Regelung ausgeglichen wird. Zudem bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an dem Gesetzentwurf. „Wir schließen uns daher der Argumentation der kommunalen Spitzenverbände vollumfänglich an und ersuchen das Landeskabinett daher eindringlich, auf die Verabschiedung dieses Gesetzes zur Einführung differenzierter Hebesätze zu verzichten“, so Breuer weiter.
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Nachfolgend finden Sie ergänzende Informationen zur Grundsteuer in der Stadt Neuss:
Grundsteuerreform 2025: Kalkulation eines aufkommensneutralen Hebesatzes (PDF)