19.07.2024 - Erneute Bürgerbeteiligung zu Bauer und Schaurte Gelände
Verkürzte Auslegung des Bebauungsplans Nr. 495 – Furth-Süd, Further Straße/ Josefstraße –
Das ca. 10,5 ha große Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 495 – Furth-Süd, Further Straße/ Josefstraße – befindet sich unmittelbar nördlich des Hauptbahnhofs Neuss in zentraler Lage im Stadtteil Furth-Süd und wird begrenzt durch die Further Straße, die Josefstraße, die Karl-Arnold-Straße und die Zufuhrstraße. Der Entwurf des Bebauungsplans hat bereits in der Zeit vom 21.05.2024 bis einschließlich 24.06.2024 öffentlich ausgelegen.
Nach dieser wurden aufgrund der eingebrachten Anregungen die folgenden Änderungen vorgenommen. Im Bereich der Bestandsgrundstücke an der Josefstraße fand eine Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung für die rückwärtigen überbaubaren Grundstücksflächen (MU 1.12 und MU 1.16) statt. Im Bereich der Bestandsgrundstücke an der Josefstraße und Further Straße wurde eine Anpassung der überbaubaren Flächen (MU 1.7 und MU 1.10) vorgenommen.
Aufgrund dieser Änderungen wird eine erneute verkürzte Offenlage durchgeführt, während der die Öffentlichkeit Stellungnahmen zu den Änderungen abgeben kann. Die Unterlagen können, verkürzt, während der Dauer der Veröffentlichung in der Zeit vom 22.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024 auf der Homepage der Stadt Neuss (www.neuss.de; Startseite > Leben in Neuss > Planen, Bauen, Verkehr > Bauleitplanung > Interaktive Bauleitplanübersicht > Aktuelle Bürgerbeteiligungen) eingesehen werden. Dort können auch Stellungnahmen abgegeben werden, was auch per E-Mail an stadtplanung@stadt.neuss.de möglich ist. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege, z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die Dauer der Veröffentlichung im Rathaus der Stadt Neuss, 3. Etage, Zimmer 3.802, zu erreichen über den Eingang 5 (Michaelstraße 50) oder den Eingang 4 (barrierearmer Zugang, Oberstraße/ Quirinuspassage) öffentlich aus und können von allen Interessierten eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs, jeweils von 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr.
Zeichnerische Änderungen zu der Version des Planentwurfs aus der ersten Auslegung sind in der Planzeichnung in der Farbe Cyan dargestellt. Textliche Änderungen zu der Version der Begründung aus der ersten Auslegung sind in roter kursiver Schrift dargestellt.
Die geänderten Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 495 – Furth-Süd, Further Straße/ Josefstraße – einschließlich der Begründung sowie die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellten Fachgutachten werden im Internet veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden können.
Der Bebauungsplan hat zum Ziel, auf dem ehemaligen Bauer und Schaurte Areal ein Quartier mit gemischter Nutzung aus mit Wohnen, Nahversorgungen, Dienstleistungen und Gewerbe, Hotel, Kitas sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen zu entwickeln. Im Zuge der Entwicklung des Areals wird auch die Bestandsbebauung an der Josefstraße und der Further Straße, die durch eine Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten geprägt ist, mit in die Planung einbezogen.