29.08.2024 - Betreuungsbehörde berät zu Vorsorgemöglichkeiten
1. September ist „Tag der Patientenverfügung“
Rechtliche Vorsorge ist und bleibt von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung, daher macht der „Tag der Patientenverfügung“ jedes Jahr am 1. September auf dieses wichtige Thema aufmerksam. Die Betreuungsbehörde der Stadt Neuss informiert gerne über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten, die jeweils unterschiedliche Dinge regeln. Beispielsweise kann man mit einer Vorsorgevollmacht selbst entscheiden, wer im Notfall rechtliche Angelegenheiten regeln darf. Eine Patientenverfügung hingegen legt fest, welche medizinischen Behandlungen etwa im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls gewünscht oder abgelehnt werden.
Weiterführende Informationen gibt es online. Dort sind auch die Kontaktdaten des Teams der Betreuungsbehörde aufgeführt, das gerne Fragen beantwortet und individuell berät.
Behörden, Vereine und Wohlfahrtsverbände nutzen den Tag der Patientenverfügung, um möglichst viele Menschen auf ihre Rechte und Vorsorgemöglichkeiten aufmerksam zu machen. Der 1. September wurde dafür als Datum gewählt, da am 1. September 2009 das sogenannte Patientenverfügungsgesetz in Kraft getreten ist.