10. April 2025
Stadt legt die Kommunale Wärmeplanung vor
Offenlage zu den Ergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Neuss.
Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner*innen sind laut Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen.
Bereits ein Jahr früher, im Juli dieses Jahres möchte die Stadtverwaltung ihre Planungen, die in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Neuss entstanden sind, dem Neusser Stadtrat vorlegen. In Vorbereitung dazu legt die Verwaltung nun ihre kommunale Wärmeplanung offen. Über die Beteiligungsplattform der Stadt Neuss können Bürger*innen hierzu ihre Meinungen und Stellungnahmen abgeben, die im weiteren Prozess in die kommunale Wärmeplanung einfließen.
Die kommunale Wärmeplanung schafft eine Orientierung, wie der Umbau hin zu einer klimafreundlicheren und zugleich sicheren und möglichst kostengünstigen Wärmeversorgung in Neuss gelingen kann. Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung in Neuss befinden sich auf der Website unter http://www.neuss.de/waermewende-in-neuss. Dort können auch die Präsentationen der beiden Neusser Bürgerforen heruntergeladen werden. Bei Rückfragen rund um das Thema kommunale Wärmeplanung steht das Klima-Team unter waermeplanung@stadt.neuss.de zur Verfügung.