Kontakt

Stadtverwaltung Neuss

Markt 2–6, 41460 Neuss
Tel.: 02131 90-01
Fax: 02131 90-2488
E-Mail: stadtverwaltung@stadt.neuss.de

Für ein persönliches Gespräch empfehlen wir Ihnen, vorher einen Termin zu vereinbaren.

Öffnungszeiten

  • Mo.–Mi. 8:0016:00 Uhr
  • Do. 13:0018:00 Uhr
  • Fr. 8:3012:30 Uhr
  • Sa. 10:0012:30 Uhr
    (Nur Bürgeramt)

Bitte beachten Sie, dass Fachämter vereinzelt abweichende Öffnungszeiten haben können.

Elektronische Kommunikationsregeln

Die Stadt Neuss bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung.

Diese ist bei Verwaltungsverfahren durch § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW (VwVfG NW) und § 36a Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGBI) geregelt. Für das Privatrecht gilt § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend.

Die Stadt Neuss eröffnet diesen Zugang gemäß den vorgenannten Rechtsvorschriften und im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Regelungen. Die Zugangseröffnung gilt ausschließlich für die Stadtverwaltung Neuss einschließlich ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen.

Über Neuerungen und Änderungen können Sie sich zukünftig auf dieser Internetseite informieren.

Informationen zur generellen Nutzung von virtuellen Poststellen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationsverarbeitung (BSI).

Einfache formfreie E-Mails

Die Übermittlung von formfreien elektronischen Dokumenten an die Stadt Neuss ist nur für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich, bei dem eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Einfache Anliegen, Hinweise und Beschwerden sowie Terminanfragen und dergleichen, also alles, was keine Unterschrift benötigt, können Sie uns per E-Mail zusenden.
E-Mails sind allerdings, vergleichbar mit Postkarten, auf dem Übertragungsweg quer durchs Internet für jeden Hacker lesbar und könnten dabei grundsätzlich auch verändert werden.

Daher gelten hierfür die nachfolgend dargestellten technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen:

Zentrale E Mail Adresse (formfreie E-Mails)

Für die formfreie elektronische Kommunikation per E-Mail hat die Stadt Neuss die zentrale Adresse stadtverwaltung@stadt.neuss.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie im Serviceportal der Stadt Neuss weitere E-Mail-Adressen städtischer Ämter und Dienststellen.

Kontaktdaten können Sie außerdem Anschreiben und Bescheiden entnehmen, die Sie in Papierform von der Stadt Neuss erhalten haben.

Wichtig: Bitte teilen Sie uns Ihrerseits Ihre Absenderangaben mit, damit wir ggf. mit Ihnen in Kontakt treten können (Name, Anschrift, Rufnummer, ggf. abweichende E Mail Adressen für Rückfragen, Rückantworten etc.).

Bitte senden Sie der Stadtverwaltung Neuss keine elektronischen Nachrichten, deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig als „Einschreiben per E-Mail“ bezeichneten Nachrichten werden von der Stadtverwaltung aus Sicherheitsgründen nicht abgerufen. Darüber hinaus stellt ein „Einschreiben per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenem Brief.

Rechtsverbindliche E-Mails

Rechtsverbindliche E-Mails können über die zentrale E-Mail-Adresse vps@stadt.neuss.de an die Stadt Neuss gesendet werden.

E-Mails an diese Adresse müssen mit einer sogenannten „qualifizierten elektronischen Signatur“ gem. § 3a VwVfG NRW versehen (sog. Class 3-Zertifikat) und zusätzlich verschlüsselt werden. 
Für die erforderliche Verschlüsselung dieser Nachrichten benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel der Stadt Neuss, den Sie an dieser Stelle herunter laden können:

Hinweis: Bitte verwenden Sie ausschließlich den hier zum Download bereitgestellten öffentlichen Schlüssel. Vorherige Versionen des Schlüssels können nicht mehr verwendet werden.

Derzeit wird seitens der Stadt Neuss ausschließlich der Verschlüsselungsstandard S/MIME unterstützt. Durch die Verschlüsselung soll verhindert werden, dass E-Mails mit schutzwürdigen Inhalten von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert werden können. Der Eingang einer E-Mail bei der Virtuellen Poststelle gilt als Zugang im Sinne des § 130 BGB, das heißt, Willenserklärungen werden wirksam und Fristen beginnen zu laufen.

Wichtig:

  • Die Rechtsverbindlichkeit gilt ausschließlich für die E-Mail-Adresse „vps@stadt.neuss.de“ und die De-Mail-Adresse stadtverwaltung@neuss.de-mail.de nicht für andere E-Mail-Adressen der Stadt Neuss!
  • Andere E-Mail-Adressen der Stadt Neuss für die formfreie Kommunikation sind nicht in der Lage, rechtsverbindlich signierte und verschlüsselte E-Mails zu verarbeiten.
  • Die Stadt Neuss verarbeitet Signaturen der von der Bundesnetzagentur zugelassenen Trustcenter. Signaturen nicht zugelassener Trustcenter werden nicht akzeptiert. Eine solche E Mail und deren Dokument-Anhänge widersprechen den hier aufgeführten Regelungen und werden als nicht rechtsverbindlicher Datenverkehr gewertet. Ggf. müssen Anträge und Anschreiben aus solchen E Mails der Stadt Neuss ergänzend auf dem Postweg zugesendet werden.
  • Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifikation des Signatur-Schlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
  • Kann Ihre E-Mail bei der Stadt Neuss nicht verarbeitet werden, werden Sie schnellstmöglich ebenfalls, sofern verfügbar per E-Mail oder alternativ unter Verwendung der uns von Ihnen bereitgestellten Kontaktdaten darüber informiert.
  • Von dieser Verfahrensweise ist die Abgabe elektronischer Angebote auf Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Neuss ausdrücklich ausgenommen. Hierzu besteht ein speziell geregelter Kommunikationsweg.
  • Sofern Sie uns Anregungen und Beschwerden zukommen lassen möchten, so nutzen Sie hierzu bitte das gesonderte Angebot der Stadt Neuss.

Erlaubte Formate

Für rechtsverbindliche wie formfreie E-Mails oder De-Mails an die Stadtverwaltung Neuss gilt: Möchten Sie uns E-Mails mit Dateianhängen senden, so beachten Sie bitte, dass die Größe der E-Mail einschließlich angehängter Dateien 50 MB nicht überschreiten darf.
Bei den Dateiformaten sollten Sie sich im Interesse einer zügigen Bearbeitung Ihres Anliegens auf folgende Standards beschränken:

  • .pdf
  • .docx (soweit keine Makros vorhanden sind)
  • .xslx (soweit keine Markos vorhanden sind)
  • .pptx (soweit keine Markos vorhanden sind)
  • .rtf
  • .txt
  • .jpg oder .jpeg
  • .tif

Wenn Sie der Stadt Neuss eine einfache E-Mail mit ausführbaren Dateien (zum Beispiel *.exe, *.bat) oder verschlüsselten Anhängen übersenden, werden diese Anhänge gelöscht und die Nachricht selbst wird mit einem entsprechenden Hinweis an die angegebene Mail-Adresse zugestellt.

Ebenso werden Anhänge in E-Mails, die einen Virus enthalten gelöscht. E-Mails mit kommerziellen Absichten (Spam) werden gefiltert. In allen genannten Fällen erhalten Sie hierüber keine weiteren Informationen.