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Briefwahl und Direktwahl

Am Wahltag verhindert? Hier finden Sie alle Informationen rund um die Beantragung und Ausführung der Briefwahl. Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich 7. Februar 2025).

Die Briefwahl kann bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr (Eingang beim Wahlamt) auf folgenden Wegen beantragt werden:

  • Persönliche Beantragung im Wahlamt
  • Schriftliche Beantragung möglichst mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos per E-Mail
  • Elektronische Beantragung über das Internet (Web-Wahlschein)

Im Einzelnen:

Wahlberechtigte können bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss beantragen und/oder dort auch sofort wählen (Direktwahl). Jede*r Wahlberechtigte erhält nur ihre*seine persönlichen Unterlagen.
Die Abholung für andere Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, möglich.

Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich beantragt werden. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Die Unterlagen werden dann umgehend an die gewünschte Adresse gesandt, wobei alternativ auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angegeben werden können. Besonders zu beachten sind in diesem Fall die Postlaufzeiten. Natürlich kann auch ein formloser Antrag gestellt werden.

Die Briefwahlunterlagen können zudem online beantragt werden. Stellt ein*e Wahlberechtigte*r elektronisch den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen, so müssen folgende Daten angegeben werden:

  • Name, Vorname,
  • Geburtsdatum
  • und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort).

Wenn ein*e Wahlberechtigte*r plötzlich erkranken sollte, können die Unterlagen noch bis zum 23. Februar 2025, 15.00 Uhr, beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen von dem*der Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag und eine formlose schriftliche Vollmacht über die Empfangnahme sowie einen geeigneten Nachweis über die plötzliche Erkrankung vorlegen. Die Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt dann bis spätestens 18.00 Uhr wieder vorliegen.

Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich 7. Februar 2025).

Nur wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder dieser verloren wurde kann bis zum 22. Februar 2025, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein beantragt werden!

Und so geht Briefwahl:

Der*Die Wähler*in erhält nach erfolgreicher Beantragung der Briefwahl

  • einen roten Briefwahlumschlag, der mit dem Wahlschein verbunden ist,
  • ein Merkblatt zur Briefwahl,
  • einen weißen Stimmzettelumschlag und
  • den Stimmzettel

1. Schritt:

Auf dem Stimmzettel kreuzt sie*er nun sowohl in der Spalte "Erststimme" als auch in der Spalte "Zweitstimme" jeweils das vorgesehene Feld für den Wahlvorschlag seiner*ihrer Wahl an und faltet den Stimmzettel zusammen.

2. Schritt:

Dann steckt sie*er den zusammengefalteten Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen fest.

3. Schritt:

Anschließend trennt sie*er den Wahlschein von dem roten Briefwahlumschlag ab, trägt an der vorgesehenen Stelle das Datum ein und unterschreibt den Wahlschein eigenhändig und persönlich.

4. Schritt:

Sie*Er steckt sowohl den Wahlschein als auch den weißen verschlossenen Stimmzettelumschlag in den roten Briefwahlumschlag und verschließt diesen ebenfalls fest.

5. Schritt:

Wenn sie*er vor Ort im Wahlamt wählt, kann der Wahlbrief in die dortige Wahlurne geworfen werden. Wählt er*sie von zu Hause, kann der Wahlbrief entgeltfrei per Post an das Wahlamt geschickt, im Wahlamt abgegeben oder in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen werden.

Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.

Das Wahlamt (Rathaus, Markt 2, Eingang 3 – Passage) hat ab dem 13. Januar 2025 wie folgt geöffnet:

Montags bis Mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr

Freitag, den 21. Februar 2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr
Samstag, den 22. Februar 2025 von 08:30 bis 12:00 Uhr, jedoch nur für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine.

Bitte beachten Sie jedoch:
Auch die Sofortwahl (Briefwahl im Rathaus) ist erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich 7. Februar 2025).