Letzte Informationen zur Briefwahl

Hier finden Sie letzte hilfreiche Informationen zur Briefwahl

Am Sonntag wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt.

Sie möchten noch Briefwahl beantragen?

Wer seine Stimmte mittels Briefwahl abgeben möchte, kann hierfür noch bis Freitag, den 21.02.2025, um 15:00 Uhr (Antragseingang) einen Antrag beim Wahlamt stellen. Aufgrund der Postlaufzeiten wird dazu geraten, diesen Antrag persönlich zu stellen und die Briefwahlunterlagen entweder mitzunehmen oder direkt im Wahlamt zu wählen.

Sie haben die Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren?

Wer Briefwahlunterlagen beantragt , aber nicht erhalten oder verloren hat, kann auch am Samstag, den 22.02.2025, von 08:30 bis 12:00 Uhr persönlich im Wahlamt vorsprechen und sich Ersatzunterlagen ausstellen lassen. Dies gilt jedoch nur für die Ersatzausstellung. Wer die Briefwahl noch nicht beantragt hat, muss diesen Antrag bis spätestens Freitag, den 21.02.2025, 15:00 Uhr stellen.

Was passiert, wenn Sie die o.g. Fristen verpassen?

Wer Briefwahl beantragt hat, kann am Wahltag im Wahllokal nicht mehr ohne den beantragten Wahlschein wählen. Sind die Unterlagen nicht mehr auffindbar oder nicht angekommen, ist also zwingend spätestens am 22.02.2025 bis 12:00 Uhr eine Vorsprache im Wahlamt notwendig.

Wer die Frist zur Beantragung der Briefwahl verpasst hat und im Wählerverzeichnis steht, kann am Wahltag sein auf der Wahlbenachrichtigung aufgedrucktes Wahllokal aufsuchen. Hier geht es zum Wahllokalfinder!

Wann muss der Wahlbrief wieder im Wahlamt sein?

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr wieder beim Wahlamt eingehen. Eine Abgabe im Wahllokal ist nicht möglich. Der Wahlbrief kann auch bis Sonntag, 18:00 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses (Eingang 1, Markt) geworfen werden.