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Wahlvorgang

Wann und wo wird gewählt? Der Ablauf der Wahl wird hier kurz und knapp veranschaulicht.

Wählen: so geht’s …

1. Schritt

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand einberufen und einem Wahllokal zugeordnet. Alle Wahllokale werden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein.

2. Schritt

Die Wahlberechtigten weisen sich zunächst mit der Wahlbenachrichtigung und/oder einem Ausweis beim Wahlvorstand aus.

3. Schritt

Die vorzunehmende Wahl wird im Wählerverzeichnis vermerkt.

4. Schritt

Die Wahlkabine wird dann vom Wahlvorstand für die Wahlhandlung freigegeben.

5. Schritt

Auf dem Stimmzettel erfolgt die Wahl durch Ankreuzen des entsprechenden Wahlvorschlages sowohl für die Erst- als auch für die Zweitstimme. Danach wird der Stimmzettel in gefaltetem Zustand in die bereitstehende Wahlurne eingeworfen.

Der Wahlvorgang ist beendet.

Briefwahl und Wahlschein

Wahlberechtigte können bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss beantragen und bereits vor dem Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben.

Wie wird das Wahlergebnis im Wahllokal ermittelt?

Nach Schluss der Wahlhandlung wird das Ergebnis im Wahllokal ohne Unterbrechung festgestellt. Dazu werden die einzelnen gültigen und ungültigen Stimmen für jeden Wahlvorschlag nach einem festen Ablauf ermittelt. Sobald das Ergebnis feststeht, wird dieses an das Wahlamt übermittelt. Die Wahlergebnisse der einzelnen Wahlbezirke laufen im Wahlamt zusammen.