
Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit

Sie sind aus dem Ausland und
Sie wollen in Deutschland arbeiten?
Dann brauchen Sie eine Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit.
Eine Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit
ist ein Papier, auf dem steht:
Sie dürfen in Deutschland leben und arbeiten.

Sie brauchen keine Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit,
- wenn Sie aus Deutschland kommen.
- Oder einem anderen Land in der Europäischen Union.
- Oder wenn Sie eine Niederlassungs-Erlaubnis haben.
Das ist ein Papier vom Amt, auf dem steht:
Sie dürfen für immer in Deutschland bleiben.

Auf dieser Seite stehen Infos zum Aufenthalt für
- Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerin
Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerinnen heißt:
Menschen arbeiten in einem Unternehmen.
Und sie bekommen dafür Geld. - Selbst-ständige, Arbeit-Geber und Arbeit-Geberin
Der Arbeit-Geber oder die Arbeit-Geberin
ist der Chef oder die Chefin.
Sie geben den Menschen Arbeit.
Sie heißen auch: Unternehmer oder Unternehmerin.
Was brauche ich für die Aufenthalts-Erlaubnis?

Formular für den Antrag
Das Formular für den Antrag bekommen Sie
bei der Beratung im Integrations-Amt.

Gültiges Visum für die Arbeit oder Ihre Aufenthalts-Erlaubnis
in Visum ist eine Erlaubnis.
Mit einem Visum dürfen Sie in ein Land einreisen.
Mit einem Visum dürfen Sie in einem Land bleiben.

Wichtig:
Es gibt verschiedene Visa.
Zum Beispiel:
Ein Visum für einen Besuch heißt: Besuchs-Visum.
Ein Visum für die Arbeit heißt: Arbeits-Visum.

Wichtig ist immer, wofür Sie das Visum brauchen.
Sagen Sie beim Beantragen vom Visum:
Dass Sie ein Arbeits-Visum brauchen.
Sie bekommen keine Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit,
wenn Sie nur ein Besuchs- oder Geschäfts-Visum haben.

Ihren gültigen Pass
Sie müssen uns Ihren Pass zeigen.
Der Pass muss gültig sein.

Kopie von Ihrem Miet-Vertrag
Sie müssen uns eine Kopie
von Ihren Miet-Vertrag zeigen.
Damit wir sehen, wo Sie wohnen.

Arbeits-Angebot oder Stellen-Beschreibung
Sie müssen uns einen Nachweis
von der künftigen Arbeits-Stelle zeigen.
Zum Beispiel:
Das Angebot für die Arbeit in Deutschland.
Oder eine Stellen-Beschreibung.

In einer Stellen-Beschreibung stehen Infos über die Arbeit.
Zum Beispiel:
- Wo Sie arbeiten.
- Wie lange Sie arbeiten.

Erlaubnis von der Bundes-Agentur für Arbeit
Manchmal brauchen Sie für die Arbeit in Deutschland
eine Erlaubnis von der Bundes-Agentur für Arbeit.
Die Bundes-Agentur regelt dann mit dem Integrations-Amt
ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen.
Wenn Sie die Erlaubnis bekommen,
dann müssen Sie uns den Nachweis zeigen.

Nachweis von der Kranken-Versicherung
Wenn Sie eine Versicherungs-Karte haben,
dann müssen Sie uns nur diese Karte zeigen.
Wenn Sie keine Versicherungs-Karte haben,
zeigen Sie einen anderen Nachweis
von Ihrer Kranken-Versicherung.

1 Pass-Foto
Sie müssen uns ein Foto von sich geben.
Das Foto muss aktuell sein.
Das heißt:
Es darf nicht älter als 3 Monate sein.

Aufenthalt als Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerin
Sie brauchen ein sicheres Arbeits-Angebot,
wenn Sie eine Aufenthalts-Erlaubnis zur Arbeit beantragen wollen.
Das heißt:
Sie müssen einen Nachweis für ein Stellen-Angebot zeigen.
Oder einen anderen Nachweis dafür,
dass Sie sicher eine Arbeit in Deutschland bekommen.

Für die meisten Arbeiten brauchen Sie auch
eine Erlaubnis von der Bundes-Agentur für Arbeit.
Die Bundes-Agentur prüft die Arbeits-Bedingungen.
Und ob andere Personen eine Recht auf die Arbeit haben.
Zum Beispiel: Andere Menschen aus Deutschland.
Wenn Sie die Erlaubnis von der Bundes-Agentur haben,
dann können Sie im Integrations-Amt eine
Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit bekommen.

Ausnahmen:
Das Integrations-Amt braucht keine Erlaubnis
von der Bundes-Agentur für Arbeit,
wenn Sie in diesen Bereichen arbeiten:

- Wissenschaft
- Forschung
- Entwicklung
- Berufs-Sport
- Führungs-Bereich
Das schwere Wort für die Bereiche ist:
hoch qualifizierte Tätigkeiten.

Das bedeutet:
Die Arbeit ist sehr schwierig.
Für die Arbeit braucht man eine gute Ausbildung.
Für die Arbeit muss man viel lernen und wissen.

Dann entscheidet das Integrations-Amt selbst
über die Aufenthalts-Erlaubnis zur Arbeit.
Sie brauchen dann keine Erlaubnis
von der Bundes-Agentur für Arbeit.

Aufenthalt als Selbst-ständiger und Selbst-ständige oder Arbeit-Geber und Arbeit-Geberin
Es gibt noch mehr Voraussetzungen für Selbst-ständige
und für Unternehmer und Unternehmerinnen,
die in Deutschland leben und arbeiten wollen.
Oder wenn Sie ein Unternehmen
in Deutschland gründen wollen.

Sie müssen nachweisen:
- Es gibt ein besonderes Bedürfnis vor Ort.
Das heißt:
Die Menschen vor Ort brauchen Ihre Arbeit.
Niemand sonst kann die Arbeit machen. - Oder es hat eine positive Auswirkung.
Das heißt:
Ihre Arbeit ist wichtig für die Gesellschaft.
Ihre Arbeit hilft den Menschen in Deutschland.

Wichtig:
Sie müssen auch nachweisen,
dass Sie genug Geld haben.
Und keine Hilfe vom Amt brauchen.

Sie wollen frei-beruflich in Deutschland arbeiten?
Frei-beruflich heißt: Sie arbeiten selbst-ständig.
Sie sind nicht bei einem Unternehmen.
Sie bekommen nur eine Erlaubnis für die frei-berufliche Arbeit,
wenn Sie dafür ein öffentliches Interesse nachweisen.
Das heißt: Sie müssen beweisen:
Ihre Arbeit ist wichtig für die Gesellschaft.
Ihre Arbeit hilft den Menschen in Deutschland.

Kann ich die Aufenthalts-Erlaubnis verlängern lassen?
Ja.
Sie können die Aufenthalts-Erlaubnis nach 1 Jahr verlängern.
Gehen Sie dazu bitte rechtzeitig zum Integrations-Amt.
Die Adresse steht unter: Kontakt.

Wichtig:
Sie müssen einen Antrag bei uns abgeben.
Und einen Nachweis für Ihre Arbeit zeigen.

Kann ich meine Arbeit wechseln, während die Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit gilt?
Sie haben eine Aufenthalts-Erlaubnis
für eine bestimmte Arbeit.
Sie wollen Ihre Arbeit wechseln.
Dann müssen Sie zum Integrations-Amt.
Das Integrations-Amt muss erlauben,
dass Sie Ihre Arbeit wechseln.

Für die Erlaubnis müssen Sie uns diese Papiere zeigen:
- eine Stellen-Beschreibung und
- den neuen Arbeits-Vertrag.
Wenn das Amt der neuen Arbeit zustimmt,
bekommen Sie eine neue Aufenthalts-Erlaubnis
mit einer neuen Arbeits-Erlaubnis.

Wo bekomme ich eine Aufenthalts-Erlaubnis?
Sie bekommen die Aufenthalts-Erlaubnis
vom Integrations-Amt.
Die Adresse steht unter: Kontakt.
Wichtig:
Bitte bringen Sie alle nötigen Papiere mit.

Wie viel kostet die Aufenthalts-Erlaubnis?
Die Aufenthalts-Erlaubnis zur Arbeit
kostet bis zu 110 Euro.
Kontakt

Adresse:
Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss

Öffnungs-Zeiten:
Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr

Telefon:
0 21 31 - 90 57 57

Weitere Informationen
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Atelier Leichte Sprache
Bilder
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.