Aufenthalts-Erlaubnis für die Familie aus dem Ausland
Informationen in Leichter Sprache
Auf dieser Seite stehen Infos für Menschen,
die ihre Familie aus dem Ausland
nach Deutschland holen wollen.
Leben Sie als Ausländer oder Ausländerin in Deutschland?
Oder sind Sie als Deutsche oder Deutscher
mit einer Person aus dem Ausland verheiratet?
Dann können Sie bei uns einen Antrag stellen,
damit Ihre Familie zu Ihnen nach Deutschland ziehen kann.
Zum Beispiel:
- Ihre Kinder
- Ihre Ehe-Frau
- Ihr Ehe-Mann
Wichtig:
Alle anderen Familien-Mitglieder können Sie
nur in Ausnahme-Fällen nach Deutschland holen.
Zum Beispiel:
- Wenn es Ihrer Familie sonst sehr schlecht geht.
- Wenn Ihre Familie in der Heimat verfolgt wird.
- Oder wenn in Ihrer Heimat Krieg ist.
Sie brauchen eine besondere Aufenthalts-Erlaubnis.
Damit Sie Ihre Familie nach Deutschland holen können.
Die Erlaubnis heißt:
Aufenthalts-Erlaubnis zur Familien-Zusammen-Führung.
Sie bekommen die Erlaubnis nur:
-
Wenn Sie eine deutsche Staats-Angehörigkeit haben.
Das heißt:
Wenn Sie einen deutschen Ausweis oder Pass haben. -
Oder wenn Sie rechtmäßig in Deutschland leben.
Zum Beispiel:
-
Wenn Sie eine Niederlassungs-Erlaubnis haben.
Das ist eine un-befristete Aufenthalts-Erlaubnis.
Mit der Erlaubnis dürfen Sie in Deutschland bleiben.
Die Erlaubnis gilt für immer. -
Oder wenn Sie eine Aufenthalts-Erlaubnis haben.
Das ist eine befristete Aufenthalts-Erlaubnis.
Die Erlaubnis gilt nur für eine bestimmte Zeit.
Die Erlaubnis muss gültig sein.
Dann können Sie Ihre Familie
nach Deutschland holen.
-
Hier erklären wir, wie das geht.
Wenn Sie die deutsche Staats-Angehörigkeit haben:
Sie bekommen eine Aufenthalts-Erlaubnis:
Wenn Ihr Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau
die deutsche Staats-Angehörigkeit hat.
Deutsche Staats-Angehörigkeit heißt:
Die Person hat einen deutschen Pass.
Oder einen deutschen Personal-Ausweis.
Sie können die Aufenthalts-Erlaubnis beantragen für:
- Ehe-Mann
- Ehe-Frau
- Lebens-Partner
- oder Lebens-Partnerin
von deutschen Staats-Angehörigen.
Andere Familien-Mitglieder können Sie
nur in Ausnahme-Fällen nach Deutschland holen.
Wenn Sie keine deutsche Staats-Angehörigkeit
haben, aber rechtmäßig in Deutschland leben:
Sie können auch einen Antrag stellen.
Wenn Sie keine deutsche Staats-Angehörigkeit haben.
Aber rechtmäßig in Deutschland leben.
Zum Beispiel:
1. Ehe-Frau oder Ehe-Mann
Sie müssen uns diese Papiere zeigen,
wenn Sie rechtmäßig in Neuss leben und
Ihre Ehe-Frau oder Ihr Ehe-Mann aus dem Ausland ist:
-
Eine Niederlassungs-Erlaubnis.
Das ist eine un-befristete Aufenthalts-Erlaubnis.
Die Erlaubnis gilt für immer.oder
- Eine gültige Aufenthalts-Erlaubnis.
Das ist eine befristete Aufenthalts-Erlaubnis.
Die Erlaubnis gilt nur für eine bestimmte Zeit.
Wichtig:
-
Sie müssen selbst für Ihren
Lebens-Unterhalt sorgen können. -
Sie brauchen eine Kranken-Versicherung.
- Sie müssen genug Platz zum Leben haben.
Sie brauchen also eine Wohnung oder ein Haus
wo genug Platz für Ihre Familie ist. - Ihr Ehe-Partner oder Ihre Ehe-Partnerin muss ein wenig Deutsch sprechen und verstehen.
2. Kinder unter 18 Jahren:
-
Beide Eltern müssen 1 von diesen Papieren zeigen:
- eine Niederlassungs-Erlaubnis
- eine Aufenthalts-Erlaubnis
- oder eine Dauer-Aufenthaltes-EG.
Die Dauer-Aufenthaltes-EG ist eine
Erlaubnis für den Aufenthalt in Europa.Ausnahme:
Wenn Sie allein sorge-berechtigt sind,
brauchen wir nur die Erlaubnis von 1 Eltern-Teil.
Nicht von beiden. -
Sie müssen genug Platz zum Leben haben.
Sie brauchen also eine Wohnung oder ein Haus,
wo genug Platz für Ihre Kinder ist. -
Wenn Ihr Kind zwischen 16 und 18 Jahren alt ist,
dann bekommt es nur eine Aufenthalts-Erlaubnis:- Wenn Ihr Kind Deutsch spricht und versteht.
- Und sich gut in Deutschland einfügen kann.
Zum Beispiel:
- Wenn Ihr Kind eine Ausbildung in Deutschland macht.
- Wenn Ihr Kind sich gut in Deutschland eingelebt hat.
Muss ich persönlich ins Amt kommen?
Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen.
Wenn Sie nicht zu uns kommen können,
können Sie eine andere Person zu uns schicken.
Die Person muss uns eine Vollmacht zeigen.
Das ist eine schriftliche Erlaubnis von Ihnen.
Sie müssen in die Erlaubnis schreiben,
dass die Person für Sie zum Amt gehen darf.
Und Sie müssen die Erlaubnis unterschreiben.
Die Person muss uns dann die Vollmacht zeigen.
Und Ihren Personal-Ausweis oder Pass.
Wie viel kostet das?
Bis zu 110 Euro
für die Aufenthalts-Erlaubnis.
Bis zu 80 Euro
für das Verlängern
von Ihrer Aufenthalts-Erlaubnis.
Kontakt
Adresse:
Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss
Öffnungs-Zeiten:
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
Telefon:
0 21 31 - 90 57 57