![Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich](/leichte-sprache/bilder/ls_leichte-sprache.png)
Aufenthalts-Erlaubnis fürs Studium
Informationen in Leichter Sprache
![ls_schule-aussen.png Schul-Gebäude mit Menschen.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_schule-aussen.png)
Sie haben keinen deutschen Pass oder Ausweis?
Aber Sie wollen in Deutschland studieren?
Dann brauchen Sie eine Erlaubnis vom Amt.
Die Erlaubnis heißt:
Aufenthalts-Erlaubnis zu Studien-Zwecken.
![ls_ausland.png Das Bild 'Ausland' zeigt eine Karte von Europa: Deutschland ist weiß, das Ausland ist farbig gestaltet.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_ausland.png)
Das ist ein Papier, auf dem steht:
Sie dürfen in Deutschland bleiben.
Sie dürfen in Deutschland studieren.
Sie müssen dafür zum Integrations-Amt gehen.
Die Adresse steht unter: Kontakt.
Wichtig:
Bringen Sie alle nötigen Papiere mit.
Wie bekomme ich die Aufenthalts-Erlaubnis
fürs Studium?
![ls_deutschland.png Karte von Deutschland mit Flagge.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_deutschland.png)
Sie brauchen ein Einreise-Visum.
Damit Sie eine Aufenthalts-Erlaubnis fürs Studium bekommen.
Ein Einreise-Visum ist eine Erlaubnis.
Mit einem Visum dürfen Sie in ein Land einreisen.
Mit einem Visum dürfen Sie in einem Land bleiben.
Ich habe noch kein Einreise-Visum fürs Studium:
![ls_amtsgebaeude.png Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_amtsgebaeude.png)
Wenn Sie noch kein Einreise-Visum haben,
müssen Sie ein Visum zum Studien-Aufenthalt beantragen.
Das müssen Sie bei der Deutschen Auslands-Vertretung
von Ihrem Heimat-Land tun.
Wichtig:
Das Visum muss für das Studium gelten.
Mit einem Besuchs-Visum bekommen Sie
keine Aufenthalts-Erlaubnis fürs Studium.
Ich habe ein Einreise-Visum fürs Studium:
![ls_zusage.png Zusage: Papier mit Stempel und Unterschrift und dem Zeichen: Daumen hoch.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_zusage.png)
Sie haben schon ein Visum fürs Studium?
Und Sie sind schon in Deutschland?
Dann gehen Sie zum Integrations-Amt in Neuss.
Wichtig:
Sie müssen zu uns kommen,
bevor Ihr Visum abläuft.
Bitte zeigen Sie uns diese Papiere:
-
Ihren gültigen Pass
mit Kopien von allen Seiten -
1 Pass-Foto.
Das Foto soll nicht älter als 1 Jahr sein.
Das Foto muss bio-metrisch sein.
Das heißt:
Die Person ist gut zu erkennen.
Das Gesicht ist gut zu sehen.
Der Kopf ist gerade.
Der Mund ist geschlossen.
Der Hintergrund ist einfarbig.
Befolgen Sie die Regeln für Pass-Fotos: -
Nachweise für Ihren Lebens-Unterhalt
Das heißt: Sie müssen nachweisen,
dass Sie selbst für sich sorgen können.
Dass Sie genug Geld für Essen und Trinken haben.
Zum Beispiel: Mit Ihrem Arbeits-Vertrag. -
Kopie von Ihrem Miet-Vertrag
Sie müssen nachweisen, wo Sie wohnen.
Dass Sie in einer Wohnung
oder einem Haus leben.
Sie müssen uns dafür eine Kopie
von Ihrem Miet-Vertrag zeigen. -
Nachweis von Ihrer Kranken-Versicherung
Sie müssen nachweisen,
dass Sie eine Kranken-Versicherung haben.
Zum Beispiel:
Sie zeigen uns Ihre Karte
von der Kranken-Versicherung. -
Nachweis von der Universität
Sie müssen nachweisen,
dass Sie an der Universität studieren.
Der Nachweis heißt:
Im-ma-tri-ku-la-tions-Bescheinigung. -
Nachweis von einem Sprach-Kurs
Sie müssen nachweisen,
wenn Sie einen Sprach-Kurs in Deutschland machen. -
Nachweis über Ihr Studium
Wenn Sie Ihre Aufenthalts-Erlaubnis verlängern wollen,
müssen Sie uns eine Bescheinigung zeigen.Die Bescheinigung heißt:
Studien-Verlaufs-Bescheinigung.
Sie bekommen die Bescheinigung von der Universität.
![ls_amtsgebaeude.png Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_amtsgebaeude.png)
Manchmal müssen Sie weitere Papiere zeigen.
Wir sagen Ihnen im Amt,
welche Papiere Sie brauchen.
Wo stehen die Gesetze dazu?
![ls_gesetzbuch.png Gesetzbuch.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_gesetzbuch.png)
Die Regeln zum Aufenthalt zum Studium
stehen im Aufenthalts-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: AufenthG.
![ls_link.png Link.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_link.png)
Mehr Infos
![ls_assistenz-computer.png Eine Frau zeigt einer anderen Frau etwas am Computer.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_assistenz-computer.png)
Kontakt
![ls_amtsgebaeude.png Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_amtsgebaeude.png)
Adresse:
Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss
![ls_oeffnungszeiten.png Tür, auf der steht: Öffnungszeiten](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_oeffnungszeiten.png)
Öffnungs-Zeiten:
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
![ls_telefon.png Telefon.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_telefon.png)
![ls_email.png E-Mail.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_email.png)
Telefon:
0 21 31 - 90 57 57