Personal-Ausweis
Informationen in Leichter Sprache
Sie müssen ab 16 Jahren einen
gültigen Personal-Ausweis haben:
-
Wenn Sie deutscher Staats-Bürger
oder deutsche Staats-Bürgerin sind.
Das heißt:
Sie sind in Deutschland geboren.
Oder Sie sind aus einem anderen Land
nach Deutschland gekommen. -
Wenn Sie eine Melde-Pflicht haben.
Das heißt:
Wenn Sie hier länger als 6 Monate wohnen
müssen Sie Ihre Wohnung
beim Bürger-Amt anmelden.
Wichtig:
Sie haben einen gültigen Reise-Pass?
Dann brauchen Sie keinen Personal-Ausweis.
Achtung:
Jeder Mensch muss einen gültigen Ausweis haben.
Ohne einen gültigen Ausweis
müssen Sie eine Geld-Strafe bezahlen.
Prüfen Sie deshalb immer,
bis wann Ihr Ausweis gültig ist.
Das steht auf Ihrem Ausweis.
Welchen Ausweis brauche ich im Ausland?
Jedes Land hat andere Regeln zur Ausweis-Pflicht:
-
Reisen in der Europäischen Union
Sie können mit dem Personal-Ausweis
in viele Länder in Europa reisen.
Die Länder müssen in der Europäischen Union sein.
Das ist eine Gruppe von Ländern in Europa. -
Reisen in alle anderen Länder
Die Länder außerhalb der Europäischen Union
haben andere Regeln für Reisen:- In manche Länder können Sie
mit dem Personal-Ausweis reisen. - In andere Länder dürfen Sie
nur mit Reise-Pass reisen.
- In manche Länder können Sie
Sie finden mehr Infos zu den Ländern
auf der Internet-Seite vom Auswärtigen Amt.
Mehr Infos vom Auswärtigen Amt
Sie können auch in ein Reise-Büro gehen.
Dort gibt es auch Infos über die Länder.
Oder Sie gehen zur Botschaft.
Botschaft heißt:
Eine Vertretung von einem Land
hat ein Haus in einem anderen Land.
Zum Beispiel:
Sie wollen nach Japan reisen.
Dann können Sie zur japanischen Botschaft
in Deutschland gehen.
Sie bekommen dort Infos zum Reisen nach Japan.
Welchen Ausweis braucht mein Kind?
Kinder unter 12 Jahre müssen
einen Kinder-Reise-Pass haben.
Kinder über 12 Jahre müssen
einen Reise-Pass haben.
Oder einen Personal-Ausweis.
Wichtig:
Der Personal-Ausweis gilt nur
in der Europäischen Union.
Wenn Sie in ein anderes Land reisen, braucht Ihr Kind einen Reise-Pass.
Achtung:
Es gibt eine neue Regel
in der Europäischen Union:
Wenn Sie ins Ausland reisen
muss Ihr Kind einen eigenen Reise-Pass haben.
Das heißt:
Einen Reise-Pass oder Kinder-Reise-Pass.
Manchmal steht Ihr Kind
mit in Ihrem Reise-Pass.
Das nennen wir: Kinder-Eintrag
Dieser Eintrag ist jetzt un-gültig.
Aber Ihr Reise-Pass bleibt gültig.
Sie dürfen mit dem Reise-Pass ins Ausland reisen.
Aber Sie müssen einen Reise-Pass für Ihr Kind mitnehmen.
Kontakt
Adresse:
Stadt Neuss
Bürger-Amt
Markt 2
41460 Neuss
Eingang 2
- Telefon
- 0 21 31 - 90 32 32
- Fax
- 0 21 31 - 90 23 99
- buergeramt@stadt.neuss.de
Öffnungs-Zeiten
- Montag – Mittwoch
- 8 – 18 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 14 Uhr
Die Info-Theke im Bürger-Amt ist
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr offen.
Bitte machen Sie vorher einen Termin.