Reise-Pass
Informationen in Leichter Sprache
Für Reisen in Europa
reicht meistens ein Personal-Ausweis.
Für Reisen außerhalb von Europa
brauchen Sie einen Reise-Pass.
Sie müssen den Reise-Pass im Amt beantragen.
Der Reise-Pass ist für Personen ab 12 Jahren.
Kinder unter 12 Jahren
bekommen einen Kinder-Reise-Pass.
Achtung:
Manchmal brauchen Sie auch ein Visum.
Zum Beispiel: Für Reisen nach Amerika.
Ein Visum ist eine Erlaubnis zum Reisen.
Sie dürfen damit in ein Land reisen.
Hier finden Sie mehr Infos zum Visum.
Was Sie für Ihre Reise brauchen,
erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.
Das Auswärtige Amt sagt Ihnen:
- Ob Sie für Ihre Reise einen Reise-Pass brauchen.
- Oder ob Sie ein Visum brauchen.
- Oder ob ein Personal-Ausweis ausreicht.
Muss ich persönlich ins Amt?
Ja. Sie müssen persönlich zu uns ins Amt kommen,
wenn Sie einen Reise-Pass beantragen.
Wenn Sie einen Reise-Pass für Ihr Kind beantragen,
dann muss auch Ihr Kind mit zu uns kommen.
Zum Abholen müssen Sie nicht persönlich kommen.
Zum Abholen kann auch eine andere Person
mit Vollmacht zu uns kommen.
Eine Vollmacht ist ein Papier, auf dem steht:
Dass Sie jemanden etwas erlauben.
In der Vollmacht müssen diese Infos stehen:
Der Name von der Person, die die Vollmacht gibt.
Und der Name von der Person, die die Vollmacht bekommt.
Sie können die Vollmacht auf ein Papier schreiben.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Beim Abholen muss die Person uns die Vollmacht zeigen.
Und die Person muss uns ihren Ausweis zeigen.
Und die Person muss auch den alten Pass abgeben.
Was kann der neue Reise-Pass?
Sie können sich damit ausweisen.
Der Reise-Pass hat einen Chip.
Auf dem Chip sind Ihre Daten gespeichert.
Daten sind zum Beispiel:
- Geburts-Tag
- Adresse
- Geschlecht: Also Mann oder Frau.
- Foto
-
Finger-Abdrücke
Ausnahme für Kinder:
Bei Kindern unter 6 Jahren
speichern wir keine Finger-Abdrücke.
Seit 2017 gibt es einen neuen Reise-Pass.
Das hat sich geändert:
- Dünnere Vorder-Seite und Rück-Seite
- Bessere Farben
- Sicherheits-Papier
Jetzt ist er noch sicherer.
Er ist noch schwerer nach zu machen.
Ich habe meinen Reise-Pass vor 2017
bekommen. Was muss ich tun?
Sie müssen nichts tun.
Ihr alter Reise-Pass ist bis zum Ablauf-Datum gültig.
Das Ablauf-Datum steht im Reise-Pass.
Danach ist der Reise-Pass un-gültig.
Sie müssen dann den neuen Reise-Pass beantragen.
Wann bekomme ich den Reise-Pass?
Wenn Sie den neuen Reise-Pass beantragen,
müssen Sie etwa 3 bis 4 Wochen warten.
Dann können Sie den Reise-Pass abholen.
Ausnahme:
Es gibt einen Express-Pass.
Der Express-Pass dauert nicht so lange.
Sie können ihn nach 3 Tagen abholen.
Aber der Express-Pass kostet mehr.
Sie können im Notfall auch einen
vorläufigen Reise-Pass beantragen.
Wenn Sie nicht so lange warten können.
Zum Beispiel:
Wenn Sie kurz vor Ihrer Reise merken,
dass Sie einen neuen Reise-Pass brauchen.
Dann geben wir Ihnen den vorläufigen Reise-Pass.
Den vorläufigen Reise-Pass bekommen Sie sofort,
wenn Sie uns alle nötigen Papiere zeigen.
Wenn Sie Ihren neuen Reise-Pass abholen,
- dann behalten wir Ihren alten Reise-Pass
oder Kinder-Reise-Pass. - Oder wir machen den alten Pass ungültig.
Und geben Ihnen den alten Pass zurück.
Wie lange ist der Reise-Pass gültig?
Der Reise-Pass ist 10 Jahre gültig.
Es gibt aber Ausnahmen:
Der Reise-Pass für Personen unter 24 Jahren
ist nur 6 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Reise-Pass ist nur 1 Jahr gültig.
Wichtig:
Ihr alter Reise-Pass kann nicht verlängert werden.
Wenn Ihr alter Reise-Pass nicht mehr lange gültig ist,
dann müssen Sie einen neuen Reise-Pass beantragen.
Was ist, wenn ich sehr viel reise?
Der normale Reise-Pass hat 27 Seiten.
Es gibt auch einen Reise-Pass mit 48 Seiten.
Dieser Reise-Pass ist für Menschen, die viel reisen.
Dieser Reise-Pass kostet zusätzlich 22 Euro.
Welche Papiere brauche ich dafür?
Sie müssen uns im Amt diese Papiere zeigen:
-
Alter Reise-Pass
Wenn Sie den neuen Reise-Pass bekommen,
dann behalten wir den alten Pass.Oder wir machen den alten Pass ungültig.
Und geben Ihnen dann den alten Pass zurück. -
Alter Kinder-Reise-Pass
Wenn Sie nur einen Kinder-Reise-Pass haben
und jetzt einen neuen Reise-Pass bekommen,
dann behalten wir den Kinder-Reise-Pass.
Oder wir machen den Kinder-Reise-Pass ungültig.
Und geben Ihnen dann den Kinder-Reise-Pass zurück. -
Personal-Ausweis
Sie müssen uns Ihren Personal-Ausweis zeigen,
wenn Sie noch keinen Reise-Pass hatten.
Oder wenn Sie Ihren Reise-Pass verloren haben. -
Geburts-Urkunde
Wenn Sie den neuen Reise-Pass beantragen,
- bringen Sie bitte Ihre Geburts-Urkunde mit.
- Oder eine Kopie aus dem Geburts-Register.
- Oder eine Kopie aus dem Familien-Buch.
-
Ehe-Urkunde
Wenn Sie geheiratet haben
und sich Ihr Name geändert hat.
Dann brauchen wir auch:- Ihre Ehe-Urkunde
- oder eine Kopie aus dem Ehe-Register
- oder eine Lebens-Partnerschafts-Urkunde.
Wir brauchen diese Urkunden auch,
wenn Sie geschieden oder verwitwet sind.
Verwitwet bedeutet:
Wenn Ihr Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau tot ist.Wichtig:
Urkunden aus dem Ausland müssen
ins Deutsche übersetzt werden.Zum Beispiel:
Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Dann muss die Urkunde ins Deutsche übersetzt werden.
Das muss ein Übersetzer oder eine Übersetzerin tun.
Oder ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Sie dürfen die Urkunden nicht selbst übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut können.Es sind nur Übersetzungen von Experten erlaubt.
Wer Experte ist, entscheidet der Staat.
Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher.
Dann gibt er Ihnen eine Arbeits-Erlaubnis.
Das nennen wir: öffentlich bestellt oder beeidigt.
Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten. -
Pass-Foto
Sie müssen uns 1 Pass-Foto geben.
Das Foto soll nicht älter als 3 Monate sein.
Sie können das Foto nicht als E-Mail schicken.
Das Foto muss bio-metrie-tauglich sein.
Das heißt:
Das Gesicht ist gut zu sehen.
Der Kopf ist gerade.
Die Augen sind offen.
Der Mund ist geschlossen.
Der Hinter-Grund ist ein-farbig.
Die Person ist gut zu erkennen.Bitte befolgen Sie die Regeln für Pass-Fotos.
Wie viel kostet der Reise-Pass?
Für Personen unter 24 Jahren
kostet der Reise-Pass 37,50 Euro.
Für Personen über 24 Jahren
kostet der Reise-Pass 60 Euro.
Der vorläufige Reise-Pass kostet 26 Euro.
Der Express-Pass kostet zusätzlich 32 Euro.
Der Reise-Pass mit 48 Seiten
kostet zusätzlich 22 Euro.
Wichtig:
Sie müssen bezahlen,
wenn Sie den Reise-Pass beantragen.
Sie können nicht erst bezahlen,
wenn Sie den Reise-Pass abholen.
Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt: Mit Geld-Scheinen und Münzen.
Oder Sie können mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Die Karte haben Sie von Ihrer Bank bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.
Kontakt
Adresse:
Stadt Neuss
Bürger-Amt
Markt 2
41460 Neuss
Eingang 2
- Telefon
- 0 21 31 - 90 32 32
- Fax
- 0 21 31 - 90 23 99
- buergeramt@stadt.neuss.de
Öffnungs-Zeiten
- Montag – Mittwoch
- 8 – 18 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 14 Uhr
Die Info-Theke im Bürger-Amt ist
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr offen.
Bitte machen Sie vorher einen Termin.