![Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich](/leichte-sprache/bilder/ls_leichte-sprache.png)
Unterhalt und Sorge-Recht
Informationen in Leichter Sprache
![ls_mutter-mit-kind.png Mutter mit Kind.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_mutter-mit-kind.png)
Das Sorge-Recht regelt, wer sich um ein Kind kümmert.
Zum Beispiel: Wenn die Eltern sich trennen.
Unterhalt heißt:
Sie erziehen Ihr Kind allein.
Dann muss der andere Eltern-Teil Geld bezahlen.
Zum Beispiel: Für Essen und Kleidung vom Kind.
![ls_schwanger.png Eine Frau ist schwanger.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_schwanger.png)
Wir helfen Ihnen bei Fragen und Problemen.
Zum Beispiel:
![ls_amtsgebaeude.png Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_amtsgebaeude.png)
- Der Vater vom Kind will keinen Unterhalt zahlen.
- Er sagt: Er ist nicht der Vater.
- Er zahlt zu wenig oder zu spät.
- Sie brauchen Hilfe mit den Papieren.
Zum Beispiel: Sie verstehen die Infos nicht. - Sie haben Fragen zum Unterhalt oder Sorge-Recht.
- Sie haben andere Fragen zu Ihren Rechten.
![ls_telefonieren-frau.png Eine Frau telefoniert.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_telefonieren-frau-png.png)
Dann helfen wir Ihnen im Jugend-Amt.
Wichtig ist, dass es dem Kind gut geht.
Wir haben Beratung und Hilfen für Eltern.
Zum Beispiel:
Wenn Sie Geld zum Leben brauchen.
Bitte rufen Sie an und machen einen Termin!
Auf dieser Seite finden Sie Infos zu:
-
Beratung und Beistand:
Ein Beistand hilft allein-erziehenden Eltern.
Also: Wenn Sie allein ein Kind erziehen.
Die Person hilft Ihnen bei Fragen zum Unterhalt.
Oder wenn Sie die Vaterschaft nachweisen wollen. -
Vaterschaft nachweisen:
Sie wollen nachweisen, wer der Vater ist.
Sie brauchen einen Nachweis vom Amt.
Dann kommen Sie bitte ins Jugend-Amt.
Wir helfen Ihnen auch bei Fragen
zum Unterhalt und Sorge-Recht. -
Unterhalts-Vorschuss:
Sie erziehen Ihr Kind allein.
Der andere Eltern-Teil bezahlt nicht für das Kind.
Dann bekommen Sie Unterhalts-Vorschuss vom Amt. -
Vormund und Pflegschaft:
Wenn die Eltern sich nicht um das Kind kümmern.
Dann kann ein Vormund sich um das Kind kümmern.
![ls_assistenz-computer.png Eine Frau zeigt einer anderen Frau etwas am Computer.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_assistenz-computer.png)
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
![ls_link.png Link.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_link.png)
Mehr Infos
![ls_amtsgebaeude.png Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_amtsgebaeude.png)
Machen Sie einen Termin bei uns:
Stadt Neuss
Jugend-Amt
Michaelstraße 50
41460 Neuss
![ls_telefonieren-frau.png Eine Frau telefoniert.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_telefonieren-frau-png.png)
Telefon:
0 21 31 - 90 51 66
Fax:
0 21 31 - 90 24 76
![ls_email.png E-Mail.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_email.png)
E-Mail:
Öffnungs-Zeiten
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
![ls_oeffnungszeiten.png Tür, auf der steht: Öffnungszeiten](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_oeffnungszeiten.png)
So kommen Sie zu uns:
Rathaus Neuss
Michaelstraße 50
41460 Neuss
Jugend-Amt
Eingang 5
4. Stock