Unterhalt und Sorge-Recht
Informationen in Leichter Sprache
Das Sorge-Recht regelt, wer sich um ein Kind kümmert.
Zum Beispiel: Wenn die Eltern sich trennen.
Unterhalt heißt:
Sie erziehen Ihr Kind allein.
Dann muss der andere Eltern-Teil Geld bezahlen.
Zum Beispiel: Für Essen und Kleidung vom Kind.
Wir helfen Ihnen bei Fragen und Problemen.
Zum Beispiel:
- Der Vater vom Kind will keinen Unterhalt zahlen.
- Er sagt: Er ist nicht der Vater.
- Er zahlt zu wenig oder zu spät.
- Sie brauchen Hilfe mit den Papieren.
Zum Beispiel: Sie verstehen die Infos nicht. - Sie haben Fragen zum Unterhalt oder Sorge-Recht.
- Sie haben andere Fragen zu Ihren Rechten.
Dann helfen wir Ihnen im Jugend-Amt.
Wichtig ist, dass es dem Kind gut geht.
Wir haben Beratung und Hilfen für Eltern.
Zum Beispiel:
Wenn Sie Geld zum Leben brauchen.
Bitte rufen Sie an und machen einen Termin!
Auf dieser Seite finden Sie Infos zu:
-
Beratung und Beistand:
Ein Beistand hilft allein-erziehenden Eltern.
Also: Wenn Sie allein ein Kind erziehen.
Die Person hilft Ihnen bei Fragen zum Unterhalt.
Oder wenn Sie die Vaterschaft nachweisen wollen. -
Vaterschaft nachweisen:
Sie wollen nachweisen, wer der Vater ist.
Sie brauchen einen Nachweis vom Amt.
Dann kommen Sie bitte ins Jugend-Amt.
Wir helfen Ihnen auch bei Fragen
zum Unterhalt und Sorge-Recht. -
Unterhalts-Vorschuss:
Sie erziehen Ihr Kind allein.
Der andere Eltern-Teil bezahlt nicht für das Kind.
Dann bekommen Sie Unterhalts-Vorschuss vom Amt. -
Vormund und Pflegschaft:
Wenn die Eltern sich nicht um das Kind kümmern.
Dann kann ein Vormund sich um das Kind kümmern.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Mehr Infos
Machen Sie einen Termin bei uns:
Stadt Neuss
Jugend-Amt
Michaelstraße 50
41460 Neuss
Telefon:
0 21 31 - 90 51 66
Fax:
0 21 31 - 90 24 76
E-Mail:
Öffnungs-Zeiten
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
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Rathaus Neuss
Michaelstraße 50
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