Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Unterhalt und Sorge-Recht

Informationen in Leichter Sprache

Mutter mit Kind.

Das Sorge-Recht regelt, wer sich um ein Kind kümmert.
Zum Beispiel: Wenn die Eltern sich trennen.

Unterhalt heißt:
Sie erziehen Ihr Kind allein.
Dann muss der andere Eltern-Teil Geld bezahlen.
Zum Beispiel: Für Essen und Kleidung vom Kind.

Eine Frau ist schwanger.

Wir helfen Ihnen bei Fragen und Problemen.
Zum Beispiel:

Amt.
  • Der Vater vom Kind will keinen Unterhalt zahlen.
  • Er sagt: Er ist nicht der Vater.
  • Er zahlt zu wenig oder zu spät.
  • Sie brauchen Hilfe mit den Papieren.
    Zum Beispiel: Sie verstehen die Infos nicht.
  • Sie haben Fragen zum Unterhalt oder Sorge-Recht.
  • Sie haben andere Fragen zu Ihren Rechten.
Eine Frau telefoniert.

Dann helfen wir Ihnen im Jugend-Amt.
Wichtig ist, dass es dem Kind gut geht.

Wir haben Beratung und Hilfen für Eltern.
Zum Beispiel:
Wenn Sie Geld zum Leben brauchen.
Bitte rufen Sie an und machen einen Termin!

Auf dieser Seite finden Sie Infos zu:

  • Eine Frau lässt Papiere im Amt beglaubigen.

    Beratung und Beistand:
    Ein Beistand hilft allein-erziehenden Eltern.
    Also: Wenn Sie allein ein Kind erziehen.
    Die Person hilft Ihnen bei Fragen zum Unterhalt.
    Oder wenn Sie die Vaterschaft nachweisen wollen.

  • Gericht.

    Vaterschaft nachweisen:
    Sie wollen nachweisen, wer der Vater ist.
    Sie brauchen einen Nachweis vom Amt.
    Dann kommen Sie bitte ins Jugend-Amt.
    Wir helfen Ihnen auch bei Fragen
    zum Unterhalt und Sorge-Recht.

  • Geld vom Amt für Essen, Wohnen und Freizeit.

    Unterhalts-Vorschuss:
    Sie erziehen Ihr Kind allein.
    Der andere Eltern-Teil bezahlt nicht für das Kind.
    Dann bekommen Sie Unterhalts-Vorschuss vom Amt.

  • Drei Personen bei einer Beratung.

    Vormund und Pflegschaft:
    Wenn die Eltern sich nicht um das Kind kümmern.
    Dann kann ein Vormund sich um das Kind kümmern.

Eine Frau zeigt einer anderen Frau etwas am Computer.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Link.

Mehr Infos

Amt.

Machen Sie einen Termin bei uns:

Stadt Neuss
Jugend-Amt

Michaelstraße 50
41460 Neuss

Eine Frau telefoniert.

Telefon:

0 21 31 - 90 51 66

Fax:

0 21 31 - 90 24 76

E-Mail.

E-Mail:

jugend@stadt.neuss.de

Öffnungs-Zeiten

Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr
Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

So kommen Sie zu uns:

Rathaus Neuss
Michaelstraße 50
41460 Neuss

Jugend-Amt
Eingang 5
4. Stock