Unterhalts-Vorschuss
Informationen in Leichter Sprache
Ihr Kind bekommt keinen oder zu wenig Unterhalt?
Dann bekommen Sie Infos und Hilfe im Jugend-Amt.
Unterhalt heißt:
Sie müssen Geld für Ihr Kind bezahlen,
wenn Ihr Kind nicht bei Ihnen lebt.
Zum Beispiel:
Die Eltern leben getrennt.
Das Kind lebt nur bei einem Eltern-Teil.
Also nur bei der Mutter oder nur beim Vater.
Dann muss der andere Eltern-Teil
Unterhalt für das Kind zahlen.
Wenn der andere nicht oder zu wenig bezahlt,
dann bezahlt das Amt für das Kind.
Wir nennen das: Unterhalts-Vorschuss.
Sie müssen dazu einen Antrag beim Amt stellen.
Das ist das Ziel vom Unterhalts-Vorschuss:
Wir wollen den Familien helfen.
Damit sie genug Geld zum Leben haben.
Wenn sie allein ihr Kind erziehen.
Sie bekommen die Hilfe
bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist.
Wer bekommt Unterhalts-Vorschuss?
Das sind die Voraussetzungen:
- Das Kind lebt nur bei einem Eltern-Teil.
- Der andere Eltern-Teil zahlt keinen Unterhalt
oder zu wenig Unterhalt. - Das Kind ist unter 18 Jahre alt.
Achtung:
Für Kinder von 12 bis 18 Jahren
gibt es noch mehr Voraussetzungen.
Dazu ist Ihr Einkommen wichtig.
Also: Wie viel Geld Sie im Monat bekommen.
Sie müssen uns dazu die Verdienst-Nachweise
von Ihrer Arbeit zeigen.
Und den Leistungs-Bescheid vom Jobcenter.
Auf den Papieren steht, wie viel Geld Sie bekommen.
Zum Beispiel von Ihrer Arbeit oder vom Jobcenter.
Wir sagen Ihnen dann,
ob Sie Unterhalts-Vorschuss bekommen können.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Wie hoch ist der Unterhalts-Vorschuss?
Der Unterhalts-Vorschuss für Kinder:
- unter 6 Jahre:
177 Euro im Monat. - von 6 bis 11 Jahre:
236 Euro im Monat. - von 12 bis 18 Jahre:
314 Euro im Monat.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Sie können uns dazu anrufen.
Oder eine E-Mail schreiben.
Oder einen Brief mit der Post schicken.
Wir helfen Ihnen dann bei dem Antrag.
Wir sagen Ihnen, was Sie machen müssen.
Sie müssen uns verschiedene Papiere zeigen.
Das brauchen Sie dafür:
- Ihren Personal-Ausweis oder Pass
- Ihre Bank-Karte
- Geburts-Urkunde vom Kind
oder -
Vaterschafts-Anerkennung
Sie müssen manchmal nachweisen,
wer der Vater von dem Kind ist.
Zum Beispiel: Mit einem Vaterschafts-Test.
Nach dem Test bekommen Sie ein Papier.
Das heißt: Vaterschafts-Anerkennung.
Sie müssen manchmal noch mehr Papiere zeigen:
-
Unterhalts-Titel
Das ist ein Papier, auf dem steht:
Der Eltern-Teil muss Unterhalt für sein Kind zahlen.
Das ist zum Beispiel: ein Gerichts-Urteil.
Oder eine Ver-pflicht-ungs-Urkunde. -
Leistungs-Bescheid vom Jobcenter
Das ist ein Papier, auf dem steht:
Wie viel Geld Sie vom Jobcenter bekommen. -
Oder Verdienst-Nachweise von Ihrer Arbeit.
Das ist ein Papier, auf dem steht:
Wie viel Geld Sie bei der Arbeit verdienen. -
Aufenthalts-Erlaubnis oder Arbeits-Erlaubnis
Wenn Sie kein Deutscher oder keine Deutsche sind,
dann müssen Sie eine Aufenthalts-Erlaubnis zeigen.
Das ist ein Papier vom Amt, auf dem steht:
Sie dürfen in Deutschland leben.
Oder Sie zeigen uns eine Arbeits-Erlaubnis.
Das ist ein Papier vom Amt, auf dem steht:
Sie dürfen in Deutschland arbeiten.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Kontakt
Stadt Neuss
Jugend-Amt
Unterhalts-Vorschuss-Stelle
Die Unterhalts-Vorschuss-Stelle ist
im Jugend-Amt von der Stadt Neuss.
Die Abteilung heißt:
Amtsvormundschaft,
Beistandschaft,
Unterhaltsvorschuss
So kommen Sie zu uns:
Rathaus Neuss
Michaelstraße 50
41460 Neuss
Eingang 5
2. Stock
Sie müssen vorher einen Termin machen!
E-Mail:
unterhaltsvorschuss@stadt.neuss.de
Telefon:
0 21 31 - 90 53 77
Sprech-Zeiten
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr