Leichte Sprache – Mann liest ein Buch und freut sich: Er kann alles gut verstehen.

Unterhalts-Vorschuss

Informationen in Leichter Sprache
Viel Geld.

Ihr Kind bekommt keinen oder zu wenig Unterhalt?
Dann bekommen Sie Infos und Hilfe im Jugend-Amt.

Scheidung zwischen Mann und Frau.

Unterhalt heißt:
Sie müssen Geld für Ihr Kind bezahlen,
wenn Ihr Kind nicht bei Ihnen lebt.

Geld vom Amt für Essen, Wohnen und Freizeit.

Zum Beispiel:
Die Eltern leben getrennt.
Das Kind lebt nur bei einem Eltern-Teil.
Also nur bei der Mutter oder nur beim Vater.
Dann muss der andere Eltern-Teil
Unterhalt für das Kind zahlen.

Wenn der andere nicht oder zu wenig bezahlt,
dann bezahlt das Amt für das Kind.
Wir nennen das: Unterhalts-Vorschuss.

Mutter mit Kind.

Sie müssen dazu einen Antrag beim Amt stellen.

Das ist das Ziel vom Unterhalts-Vorschuss:
Wir wollen den Familien helfen.
Damit sie genug Geld zum Leben haben.
Wenn sie allein ihr Kind erziehen.

Sie bekommen die Hilfe
bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist.

Kind.

Wer bekommt Unterhalts-Vorschuss?

Das sind die Voraussetzungen:

  1. Das Kind lebt nur bei einem Eltern-Teil.
  2. Der andere Eltern-Teil zahlt keinen Unterhalt
    oder zu wenig Unterhalt.
  3. Das Kind ist unter 18 Jahre alt.
Jugendliche.

Achtung:

Für Kinder von 12 bis 18 Jahren
gibt es noch mehr Voraussetzungen.

Dazu ist Ihr Einkommen wichtig.
Also: Wie viel Geld Sie im Monat bekommen.

Geld vom Amt für Essen, Wohnen und Freizeit.

Sie müssen uns dazu die Verdienst-Nachweise
von Ihrer Arbeit zeigen.
Und den Leistungs-Bescheid vom Jobcenter.
Auf den Papieren steht, wie viel Geld Sie bekommen.
Zum Beispiel von Ihrer Arbeit oder vom Jobcenter.

Zwei Personen bei einer Beratung.

Wir sagen Ihnen dann,
ob Sie Unterhalts-Vorschuss bekommen können.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Wie hoch ist der Unterhalts-Vorschuss?

Der Unterhalts-Vorschuss für Kinder:

Eine Person bezahlt etwas mit einem Geldschein.
  • unter 6 Jahre:
    177 Euro im Monat.
  • von 6 bis 11 Jahre:
    236 Euro im Monat.
  • von 12 bis 18 Jahre:
    314 Euro im Monat.
E-Mail.

Wie kann ich den Antrag stellen?

Sie können uns dazu anrufen.
Oder eine E-Mail schreiben.
Oder einen Brief mit der Post schicken.

Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Wir helfen Ihnen dann bei dem Antrag.
Wir sagen Ihnen, was Sie machen müssen.

Sie müssen uns verschiedene Papiere zeigen.

  • Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.
  • Bank-Karte mit Chip.
  • Bescheinigung.

Das brauchen Sie dafür:

  • Ihren Personal-Ausweis oder Pass
  • Ihre Bank-Karte
  • Geburts-Urkunde vom Kind
    oder
  • Vaterschafts-Anerkennung
    Sie müssen manchmal nachweisen,
    wer der Vater von dem Kind ist.
    Zum Beispiel: Mit einem Vaterschafts-Test.
    Nach dem Test bekommen Sie ein Papier.
    Das heißt: Vaterschafts-Anerkennung.
  • Gericht.
  • Eine Frau lässt Papiere im Amt beglaubigen.
  • Eine Person gibt einer anderen Person Geld.
  • Zusage: Papier mit Stempel und Unterschrift und dem Zeichen: Daumen hoch.

Sie müssen manchmal noch mehr Papiere zeigen:

  • Unterhalts-Titel
    Das ist ein Papier, auf dem steht:
    Der Eltern-Teil muss Unterhalt für sein Kind zahlen.
    Das ist zum Beispiel: ein Gerichts-Urteil.
    Oder eine Ver-pflicht-ungs-Urkunde.
  • Leistungs-Bescheid vom Jobcenter
    Das ist ein Papier, auf dem steht:
    Wie viel Geld Sie vom Jobcenter bekommen.
  • Oder Verdienst-Nachweise von Ihrer Arbeit.
    Das ist ein Papier, auf dem steht:
    Wie viel Geld Sie bei der Arbeit verdienen.
  • Aufenthalts-Erlaubnis oder Arbeits-Erlaubnis
    Wenn Sie kein Deutscher oder keine Deutsche sind,
    dann müssen Sie eine Aufenthalts-Erlaubnis zeigen.
    Das ist ein Papier vom Amt, auf dem steht:
    Sie dürfen in Deutschland leben.
    Oder Sie zeigen uns eine Arbeits-Erlaubnis.
    Das ist ein Papier vom Amt, auf dem steht:
    Sie dürfen in Deutschland arbeiten.
Eine Frau hat Fragen.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Amt.

Kontakt

Stadt Neuss
Jugend-Amt
Unterhalts-Vorschuss-Stelle

Die Unterhalts-Vorschuss-Stelle ist
im Jugend-Amt von der Stadt Neuss.

Die Abteilung heißt:
Amtsvormundschaft,
Beistandschaft,
Unterhaltsvorschuss

So kommen Sie zu uns:
Rathaus Neuss
Michaelstraße 50
41460 Neuss
Eingang 5
2. Stock

Sie müssen vorher einen Termin machen!

Eine Frau telefoniert.

Telefon:

0 21 31 - 90 53 77

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten.

Sprech-Zeiten:

Montag – Mittwoch

8 – 16 Uhr

Donnerstag

13 – 18 Uhr

Freitag

8 – 12:30 Uhr

Rechte an Text und Bild

Text

Atelier Leichte Sprache

Bilder

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.