Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Unterhalts-Vorschuss

Informationen in Leichter Sprache

Viel Geld.

Ihr Kind bekommt keinen oder zu wenig Unterhalt?
Dann bekommen Sie Infos und Hilfe im Jugend-Amt.

Scheidung zwischen Mann und Frau.

Unterhalt heißt:
Sie müssen Geld für Ihr Kind bezahlen,
wenn Ihr Kind nicht bei Ihnen lebt.

Geld vom Amt für Essen, Wohnen und Freizeit.

Zum Beispiel:
Die Eltern leben getrennt.
Das Kind lebt nur bei einem Eltern-Teil.
Also nur bei der Mutter oder nur beim Vater.
Dann muss der andere Eltern-Teil
Unterhalt für das Kind zahlen.

Wenn der andere nicht oder zu wenig bezahlt,
dann bezahlt das Amt für das Kind.
Wir nennen das: Unterhalts-Vorschuss.

Mutter mit Kind.

Sie müssen dazu einen Antrag beim Amt stellen.

Das ist das Ziel vom Unterhalts-Vorschuss:
Wir wollen den Familien helfen.
Damit sie genug Geld zum Leben haben.
Wenn sie allein ihr Kind erziehen.

Sie bekommen die Hilfe
bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist.

Wer bekommt Unterhalts-Vorschuss?

Kind.

Das sind die Voraussetzungen:

    1. Das Kind lebt nur bei einem Eltern-Teil.
    2. Der andere Eltern-Teil zahlt keinen Unterhalt
      oder zu wenig Unterhalt
      .
    3. Das Kind ist unter 18 Jahre alt.
Jugendliche.

Achtung:

Für Kinder von 12 bis 18 Jahren
gibt es noch mehr Voraussetzungen.

Dazu ist Ihr Einkommen wichtig.
Also: Wie viel Geld Sie im Monat bekommen.

Geld vom Amt für Essen, Wohnen und Freizeit.

Sie müssen uns dazu die Verdienst-Nachweise
von Ihrer Arbeit zeigen.
Und den Leistungs-Bescheid vom Jobcenter.
Auf den Papieren steht, wie viel Geld Sie bekommen.
Zum Beispiel von Ihrer Arbeit oder vom Jobcenter.

Zwei Personen bei einer Beratung.

Wir sagen Ihnen dann,
ob Sie Unterhalts-Vorschuss bekommen können.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Wie hoch ist der Unterhalts-Vorschuss?

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Der Unterhalts-Vorschuss für Kinder:

Eine Person bezahlt etwas mit einem Geldschein.
  • unter 6 Jahre:
    177 Euro im Monat.
  • von 6 bis 11 Jahre:
    236 Euro im Monat.
  • von 12 bis 18 Jahre:
    314 Euro im Monat.

Wie kann ich den Antrag stellen?

E-Mail.

Sie können uns dazu anrufen.
Oder eine E-Mail schreiben.
Oder einen Brief mit der Post schicken.

Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Wir helfen Ihnen dann bei dem Antrag.
Wir sagen Ihnen, was Sie machen müssen.

Sie müssen uns verschiedene Papiere zeigen.

Das brauchen Sie dafür:

  • Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.
    Ihren Personal-Ausweis oder Pass
  • Bank-Karte mit Chip
    Ihre Bank-Karte
  • Geburts-Urkunde vom Kind
    oder
  • Bescheinigung.
    Vaterschafts-Anerkennung
    Sie müssen manchmal nachweisen,
    wer der Vater von dem Kind ist.
    Zum Beispiel: Mit einem Vaterschafts-Test.
    Nach dem Test bekommen Sie ein Papier.
    Das heißt: Vaterschafts-Anerkennung.

Sie müssen manchmal noch mehr Papiere zeigen:

  • Gericht.

    Unterhalts-Titel
    Das ist ein Papier, auf dem steht:
    Der Eltern-Teil muss Unterhalt für sein Kind zahlen.
    Das ist zum Beispiel: ein Gerichts-Urteil.
    Oder eine Ver-pflicht-ungs-Urkunde.

  • Eine Frau lässt Papiere im Amt beglaubigen.

    Leistungs-Bescheid vom Jobcenter
    Das ist ein Papier, auf dem steht:
    Wie viel Geld Sie vom Jobcenter bekommen.

  • Eine Person gibt einer anderen Person Geld.

    Oder Verdienst-Nachweise von Ihrer Arbeit.
    Das ist ein Papier, auf dem steht:
    Wie viel Geld Sie bei der Arbeit verdienen.

  • Zusage: Papier mit Stempel und Unterschrift und dem Zeichen: Daumen hoch.

    Aufenthalts-Erlaubnis oder Arbeits-Erlaubnis
    Wenn Sie kein Deutscher oder keine Deutsche sind,
    dann müssen Sie eine Aufenthalts-Erlaubnis zeigen.
    Das ist ein Papier vom Amt, auf dem steht:
    Sie dürfen in Deutschland leben.
    Oder Sie zeigen uns eine Arbeits-Erlaubnis.
    Das ist ein Papier vom Amt, auf dem steht:
    Sie dürfen in Deutschland arbeiten.

Eine Frau hat Fragen.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Kontakt

Amt.

Stadt Neuss
Jugend-Amt

Unterhalts-Vorschuss-Stelle

E-Mail.

Die Unterhalts-Vorschuss-Stelle ist
im Jugend-Amt von der Stadt Neuss.

Die Abteilung heißt:
Amtsvormundschaft,
Beistandschaft,
Unterhaltsvorschuss

Eine Frau telefoniert.

So kommen Sie zu uns:
Rathaus Neuss
Michaelstraße 50
41460 Neuss
Eingang 5
2. Stock

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

Sie müssen vorher einen Termin machen!

E-Mail:

unterhaltsvorschuss@stadt.neuss.de

Telefon:

0 21 31 - 90 53 77

Eine Frau zeigt einer anderen Frau etwas am Computer.

Sprech-Zeiten

Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr
Link.

Mehr Infos

Infos zum Unterhalts-Vorschuss in Alltags-Sprache