Ehe-Fähigkeits-Zeugnis für eine Heirat im Ausland
Informationen in Leichter Sprache
Sie wollen im Ausland heiraten?
Und Sie sind Deutsche oder Deutscher?
Das heißt:
Sie haben eine deutsche Staats-Angehörigkeit?
Und einen deutschen Pass oder Personal-Ausweis?
Dann müssen Sie zum ausländischen Konsulat.
Ein Konsulat ist die Vertretung von einem Land im Ausland.
Ein Konsulat kümmert sich im Ausland
um die Angelegenheiten von seinen Bürgern und Bürgerinnen.
Es gibt deutsche Konsulate in anderen Ländern.
Und es gibt Konsulate von anderen Ländern in Deutschland.
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen,
dann müssen Sie zu dem Konsulat von dem Land
in dem Sie heiraten wollen.
Sie müssen das Konsulat fragen,
welche Papiere Sie zum Heiraten brauchen.
Es gibt Länder,
in denen Sie neben den Urkunden nur eine
Familien-Stands-Bescheinigung brauchen.
Die Familien-Stands-Bescheinigung ist die erweiterte Melde-Bescheinigung.
Das ist ein Papier auf dem steht:
- Ihre Adresse,
- Ihre Staats-Angehörigkeit
- und Ihr Familien-Stand.
Familien-Stand heißt:
- Ob Sie verheiratet sind.
- Oder geschieden.
- Oder ledig.
- Oder verwitwet.
Sie bekommen die Familien-Stands-Bescheinigung
im Einwohner-Melde-Amt.
In manchen Ländern brauchen Sie
ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis.
Das ist ein Papier vom Amt, auf dem steht:
Ob Sie beide heiraten können.
In dem Papier stehen Ihre Namen.
Und andere Informationen über Sie.
Das Zeugnis bestätigt dem Amt im Ausland
dass es keine Hindernisse für eine Ehe gibt.
Zum Beispiel:
- Dass Sie alt genug sind.
- Dass Sie fähig sind, zu heiraten.
Wichtig:
Wir brauchen die Papiere von beiden Verlobten.
Machen Sie einen Termin bei uns.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder etwas nicht verstehen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wir schreiben alle nötigen Papiere in eine Liste.
Damit Sie wissen,
welche Papiere Sie uns zeigen müssen.
Was muss ich noch wissen?
Manchmal müssen Sie weitere Papiere zeigen.
Bitte lesen Sie die folgenden Infos gut durch.
Damit Sie alle nötigen Papiere mitbringen:
-
Wenn einer von Ihnen nicht in Neuss wohnt,
brauchen Sie eine erweiterte Melde-Bescheinigung.
In der Bescheinigung muss Ihr Familien-Stand stehen.
Die Bescheinigung bekommen Sie vom Melde-Amt
in Ihrem Wohn-Ort in Deutschland. -
Wenn Sie schon verheiratet waren,
brauchen Sie auch eine Kopie
vom Ehe-Register von Ihrer letzten Ehe
mit einem Auflösungs-Vermerk.
Auflösungs-Vermerk heißt:
Ihre Ehe wurde geschieden.
Sie sind nicht mehr verheiratet.
Sie können wieder heiraten.
Die Kopie aus dem Ehe-Register bekommen Sie
beim Standes-Amt in dem Sie geheiratet haben.
Wichtig:
Die Kopie muss beglaubigt sein.
Beglaubigt heißt:
Das Amt macht einen Stempel auf die Kopie.
Der Stempel zeigt: Die Kopie ist echt.
Achtung:
Wenn Sie gerade erst geschieden wurden
und die Scheidung noch nicht im Ehe-Register steht,
dann müssen Sie uns die Kopie vom Ehe-Register zeigen.
Und ein Scheidungs-Urteil vom Gericht.
Was ist, wenn wir keine deutsche
Staats-Angehörigkeit haben?
Bitte kommen Sie zur Beratung.
Wenn Sie keine deutsche Staats-Angehörigkeit haben.
Sie bekommen dann von uns ein Merk-Blatt.
In dem Merk-Blatt stehen alle nötigen Infos.
Zum Beispiel:
Welche Papiere Sie für die Heirat brauchen.
Woher bekomme ich das Zeugnis?
Sie bekommen das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis
vom Standes-Amt in Ihrem Wohn-Ort.
Ausnahme:
Wenn Sie zurzeit im Ausland wohnen.
Dann ist das Standes-Amt vom letzten Wohn-Ort
in Deutschland zuständig.
Das heißt:
Wir sind nur für Sie zuständig
- Wenn Sie in Neuss wohnen.
- Oder zuletzt in Neuss gewohnt haben.
Wie lange ist das Zeugnis gültig?
Das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis ist 6 Monate gültig.
Wichtig:
Ihr Ehe-Fähigkeits-Zeugnis muss gültig sein:
- Wenn Sie Ihre Ehe im Amt anmelden.
- Und wenn Sie heiraten.
Also am Tag der Hochzeit.
Was passiert nach der Heirat im Ausland?
Wenn Sie im Ausland heiraten, müssen Sie Ihre Ehe in Ihrem Wohn-Ort anmelden.
Dafür müssen Sie zum Melde-Amt.
Wie viel kostet das Zeugnis?
Ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis kostet 40 Euro.
Ausnahme:
Sie müssen 66 Euro bezahlen,
wenn einer von Ihnen keine
deutsche Staats-Angehörigkeit hat.
Achtung:
Manchmal brauchen Sie
eine erweiterte Melde-Bescheinigung.
Die Bescheinigung kostet zusätzlich 9 Euro.
Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Also mit Geld-Scheinen und Münzen.
Wichtig:
Schicken Sie kein Bar-Geld mit der Post.
Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Die Karte haben Sie von Ihrer Bank bekommen.
Zusammen mit einer PIN-Nummer.
Damit können Sie ohne Bar-Geld bezahlen.
Wo stehen die Gesetze dazu?
Die Gesetze dazu stehen im
Bürgerlichen Gesetzbuch.
Die Abkürzung dafür ist: BGB.
Und im Personen-stands-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: PStG.
Und in der Verordnung
zum Personen-stands-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: PStVO.
Kontakt
Adresse:
Standes-Amt Neuss
Markt 2
41460 Neuss
Wichtige Telefon-Nummern im Amt:
Telefon: 0 21 31 - 90 34 01
Telefon: 0 21 31 - 90 34 04
E-Mail:
Öffnungs-Zeiten:
- Montag:
- 8 – 16 Uhr
- Dienstag:
- 8 – 16 Uhr
- Mittwoch:
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag:
- 13 – 18 Uhr
- Freitag:
- 8 – 12.30 Uhr
- Samstag:
- 8.30 – 13.30 Uhr
(zweimal im Monat)