
Sie brauchen eine Geburts-Urkunde?
Oder eine Ehe-Urkunde?
Oder eine Sterbe-Urkunde?
Sie können die Urkunden im Standes-Amt bekommen.

Sie können nach einer Urkunde fragen:
- mit einem Brief
- mit einer E-Mail.
Wir brauchen dazu immer eine Kopie
von Ihrem Personal-Ausweis.

Sie können Urkunden auch im Internet bestellen:
über das Bürger-Service-Portal.
Sie können dafür unseren Urkunden-Service nutzen.

Sie kommen über den Link auf den Antrag,
mit dem Sie die Urkunde bestellen können.

Der Antrag ist in schwerer Sprache.
Fragen Sie jemanden:
Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen.
Oder etwas nicht verstehen.
Der Antrag hat mehrere Seiten.
Sie müssen die Seiten nacheinander ausfüllen.
Am Ende schicken Sie den Antrag ab.

Geburts-Urkunde
Eine Geburts-Urkunde
ist ein Nachweis für eine Geburt.

Eine Geburts-Urkunde brauchen Sie zum Beispiel,
- wenn Sie sich bei einer Firma bewerben.
Und die Firma nach einer Geburts-Urkunde fragt. - wenn Ihre Versicherung oder Bank
nach Ihrer Geburts-Urkunde fragt.

Sie bekommen die Geburts-Urkunde beim Standes-Amt
von dem Ort, wo Sie geboren wurden.
Wenn Sie in Neuss geboren wurden,
bekommen Sie die Geburts-Urkunde also bei uns.
Sie bekommen bei uns Urkunden
für die vergangenen 110 Jahre.

Ehe-Urkunde
Eine Ehe-Urkunde bekommen Sie,
wenn Sie geheiratet haben.
Sie bekommen die Ehe-Urkunde,
wo Sie geheiratet haben.

Wenn Sie in Neuss geheiratet haben,
bekommen Sie die Ehe-Urkunde von uns.
Sie haben in einer anderen Stadt
oder einem anderen Land geheiratet?
Dann können Sie von dort Ihre Urkunde bekommen.

Bei uns bekommen Sie auch Ehe-Urkunden,
wenn Sie im Ausland geheiratet haben.
Und wir das Ehe-Register führen
für Ihre im Ausland geschlossene Ehe.
Das Ehe-Register hieß früher: Familien-Buch.

Sterbe-Urkunde
Eine Sterbe-Urkunde bekommen Sie,
wenn jemand gestorben ist.
Sie brauchen die Sterbe-Urkunde,
wenn Sie Ihr Erbe regeln wollen.

Sie bekommen die Sterbe-Urkunde in dem Standes-Amt,
die den Tod von der Person bescheinigt hat.
Sie bekommen bei uns Sterbe-Urkunden,
wenn die Beurkundung vor weniger als 30 Jahren war.

Wie viel kostet eine Urkunde?
12 Euro
für die 1. Urkunde.
6 Euro
für jede weitere Urkunde der gleichen Art.
18 Euro
kosten 2 gleiche Urkunden.
24 Euro
kosten 2 Urkunden unterschiedlicher Art.

Sie können die Urkunden mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt: Mit Geld-Scheinen und Münzen.
Wichtig:
Schicken Sie kein Bar-Geld mit der Post.

Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Die Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

Und Sie können damit Geld an einem Automaten abheben.
Dazu geben Sie Ihre Geheim-Nummer in ein Gerät ein.
Die Geheim-Nummer heißt PIN.
Das Geld wird dann von Ihrem Bank-Konto abgebucht.

Achtung:
Wenn Sie die Urkunden im Internet bestellen,
dann müssen Sie auch im Internet bezahlen.

Mehr Infos finden Sie unter:
Wie kann ich den Antrag stellen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Sie können die nötigen Papiere
1. Persönlich bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben.
Das ist unsere Adresse:
Wohn-Geld-Stelle
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss

Öffnungs-Zeiten:
Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr

Wichtig:
Sie können dafür einen Termin machen.
Rufen Sie uns an.
Telefon-Nummer:
02 13 1 – 90 64 16
oder:
02 13 1 – 90 64 17

Oder schicken Sie eine E-Mail:
wohngeldstelle@stadt.neuss.de

2. Mit der Post schicken
Schicken Sie Ihren Antrag mit allen Papieren
an die Adresse:
Wohngeldstelle der Stadt Neuss
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss

3. Über den Wohn-Geld-Rechner im Internet senden.
Sie können den Antrag über
den Wohn-Geld-Rechner stellen.
Sie können ihn dann über das Internet an uns senden.

Muss ich persönlich ins Amt kommen?
Nein.
Sie müssen nicht persönlich vorbei kommen.
Sie können Ihren Antrag auch mit der Post schicken.

Aber machen Sie bitte einen Termin mit uns aus:
- Wenn Sie zum 1. Mal Wohn-Geld beantragen.
- Oder wenn Sie Fragen zum Antrag haben.
Ein persönliches Gespräch kann oft helfen.
Mehr Infos stehen unter der Überschrift:
Wie kann ich den Antrag stellen?

Wie lange dauert das Bearbeiten vom Antrag?
Wir brauchen für das Bearbeiten
ungefähr 6 bis 8 Wochen.
Dann erfahren Sie,
ob Sie Wohn-Geld bekommen

Wo stehen die Gesetze zum Wohn-Geld?
Die Regeln zum Wohn-Geld
stehen im Wohn-Geld-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: WoGG.
Kontakt

Adresse:
Stadt Neuss
Standes-Amt
Markt 2
41460 Neuss

Öffnungs-Zeiten:
Montag:
8 – 16 Uhr
Dienstag:
8 – 16 Uhr
Mittwoch:
8 – 16 Uhr
Donnerstag:
13 – 18 Uhr
Freitag:
8 – 12.30 Uhr
Samstag:

E-Mail: standesamt@stadt.neuss.de
Wichtige Telefon-Nummern im Amt:

Ehe anmelden Ehe-Fähigkeits-Zeugnis Heiraten im Ausland
Telefon: 0 21 31 - 90 34 01
Telefon: 0 21 31 - 90 34 04

Geburts-Urkunden Vater-schaft anerkennen
Telefon: 0 21 31 - 90 34 03
Telefon: 0 21 31 - 90 34 02

Sterbe-Urkunden und andere Urkunden
Telefon: 0 21 31 - 90 34 05
Telefon: 0 21 31 - 90 34 07

Personen-Stands-Urkunden
Wir haben im Standes-Amt eine Liste.
Darin stehen alle Menschen in Neuss.
Zum Beispiel:
- Wann Sie geboren sind.
- Wann Sie geheiratet haben.
- Wann Sie gestorben sind.

Wir nennen das: Personen-Stands-Urkunde.
Sie können sich beim Standes-Amt melden.
Wenn Sie eine Kopie davon brauchen.
Zum Beispiel: Für ein Amt oder für Ihre Versicherung.

Wir helfen Ihnen gerne.
Telefon: 0 21 31 - 90 34 06
Telefon: 0 21 31 - 90 34 10
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Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.