Reise-Pass für Kinder
Informationen in Leichter Sprache
Sie brauchen einen Reise-Pass für Ihr Kind?
Sie können einen Kinder-Reise-Pass beantragen.
Der Kinder-Reise-Pass ist für Kinder unter 12 Jahren.
Dazu muss 1 Eltern-Teil mit dem Kind ins Amt kommen.
Egal wie alt das Kind ist.
Auch wenn das Kind gerade erst geboren ist.
Auch dann müssen Sie Ihr Kind mitnehmen.
Was brauche ich dafür?
Sie müssen uns diese Papiere zeigen:
-
Alten Kinder-Reise-Pass
Wenn Sie den neuen Kinder-Reise-Pass bekommen,
dann behalten wir den alten Pass.
Oder wir machen den alten Pass ungültig.
Und geben Ihnen den alten Pass zurück. -
Geburts-Urkunde vom Kind
Sie müssen eine Geburts-Urkunde mitbringen.
Oder eine Kopie aus dem Geburts-Register.
Oder eine Kopie aus dem Familien-Buch.Urkunden aus dem Ausland müssen
ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel:
Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Dann muss die Urkunde ins Deutsche übersetzt werden.
Das muss ein Übersetzer oder eine Übersetzerin tun.
Oder ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Sie dürfen die Urkunden nicht selbst übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut können.Es sind nur Übersetzungen von Experten erlaubt.
Wer Experte ist, entscheidet der Staat.
Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher.
Dann gibt er Ihnen eine Arbeits-Erlaubnis.
Dazu sagen wir: öffentlich bestellt oder beeidigt.
Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.Hier finden Sie Übersetzer und Dolmetscher
Wichtig:
Sie können keine Kopien abgeben.
Sie müssen uns die echte Geburts-Urkunde zeigen. -
Ausweis von den Eltern
oder Erziehungs-berechtigtenWenn beide Eltern ins Amt kommen,
dann müssen beide Eltern Ihre Ausweise zeigen.Wenn nur ein Eltern-Teil zu uns kommt,
muss der Eltern-Teil uns seinen Ausweis zeigen.
Und eine Kopie vom Ausweis vom anderen Eltern-Teil.Wenn eine andere erziehungs-berechtigte Person kommt,
muss die Person Ihren Ausweis oder Reise-Pass zeigen.Erziehungs-berechtigt heißt:
Ein Gericht hat erklärt,
welche Person sich um ein Kind kümmern darf.
Die Person kann der Vater oder die Mutter sein.
Aber auch eine andere Person.
Zum Beispiel: Wenn beide Eltern tot sind.
Dann kann die Oma erziehungs-berechtigt sein. -
Vollmacht vom 2. Eltern-Teil
Wenn nur 1 Eltern-Teil den Reise-Pass beantragt,
dann muss der Eltern-Teil eine Vollmacht
vom 2. Eltern-Teil mitbringen.Eine Vollmacht ist ein Papier, auf dem steht:
Dass Sie jemanden etwas erlauben.In der Vollmacht müssen diese Infos stehen:
Der Name vom Kind,
der Name von der Person, die die Vollmacht gibt,
und der Name von der Person, die die Vollmacht bekommt.Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.Sie können die Vollmacht auf ein Papier schreiben.
Das Papier muss der Eltern-Teil unterschreiben,
der zu Hause bleibt und nicht zu uns kommt.
Das Papier müssen Sie uns dann im Amt zeigen,
wenn Sie einen neuen Kinder-Reise-Pass beantragen. -
Nachweis über das Sorge-Recht oder
Aufenthalts-Bestimmungs-RechtSorge-Recht heißt:
Eine Person hat das Recht, sich um ein Kind zu kümmern.
Die Person ist verantwortlich für das Kind.
Das schwere Wort dafür ist: erziehungs-berechtigt.Wenn nur 1 Person erziehungs-berechtigt ist,
dann müssen Sie uns den- Nachweis über das Sorge-Recht zeigen.
- Oder den Nachweis über das
Aufenthalts-Bestimmungs-Recht.
Aufenthalts-Bestimmungs-Recht heißt:
Die Person darf bestimmen:
Wo das Kind wohnen soll.
Wenn Sie einen Kinder-Reise-Pass beantragen,
dann müssen Sie uns die Nachweise dafür zeigen. -
Pass-Foto
Sie müssen uns ein Pass-Foto von Ihrem Kind geben.
Wenn Sie einen Kinder-Reise-Pass beantragen.Es ist egal, wie alt Ihr Kind ist.
Auch wenn es gerade erst geboren ist.
Auch dann brauchen wir ein Pass-Foto von Ihrem Kind.Das Foto soll nicht älter als 3 Monate sein.
Sie können das Foto nicht als E-Mail schicken.Das Foto muss bio-metrie-tauglich sein.
Bio-metrie-tauglich heißt:
Das Gesicht ist gut zu sehen.
Der Kopf ist gerade.
Die Augen sind offen.
Der Mund ist geschlossen.
Der Hintergrund ist ein-farbig.
Die Person ist gut zu erkennen.Befolgen Sie die Regeln für Pass-Fotos.
Hier können Sie die Regeln lesen: -
Verlust-Anzeige
Wenn Sie den alten Pass verloren haben,
müssen Sie uns eine Verlust-Anzeige geben.
Das ist ein Papier, auf dem steht:
Ihr Name und was Sie verloren haben.Wenn Sie den neuen Pass beantragen,
dann zeigen Sie uns die Verlust-Anzeige. -
Bescheinigung von der Polizei
Wenn Ihr Pass gestohlen wurde,
dann müssen Sie zur Polizei gehen.
Und sagen, dass der Pass gestohlen wurde.
Sie bekommen dann eine Bescheinigung von der Polizei.Wenn Sie den neuen Pass im Amt beantragen,
dann zeigen Sie uns die Bescheinigung von der Polizei.
Wie kann ich einen Kinder-Reise-Pass beantragen?
Wenn Sie einen Kinder-Reise-Pass beantragen wollen,
kommen Sie mit Ihrem Kind zu uns ins Amt.
Sie können vorher einen Termin bei uns machen.
Sie haben 2 Möglichkeiten,
um einen Termin bei uns zu machen:
- Sie rufen uns an und machen den Termin am Telefon.
- Sie können im Internet einen Termin bei uns machen.
Wichtig:
Ihr Kind muss mit Ihnen ins Amt kommen,
- wenn Sie einen neuen Kinder-Reise-Pass beantragen.
- oder wenn Sie den Kinder-Reise-Pass ändern lassen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie die Pass-Fotos tauschen lassen.
Wie lange gilt ein Kinder-Reise-Pass?
Der Kinder-Reise-Pass gilt 6 Jahre.
Der Kinder-Reise-Pass gilt
nur für Kinder bis 12 Jahre.
Kinder ab 12 Jahren bekommen
einen normalen Reise-Pass.
Oder einen normalen Personal-Ausweis.
Wie die Erwachsenen.
Sie können den Pass verlängern lassen
für Kinder bis 12 Jahre.
Sie können den Pass auch ändern lassen.
Zum Beispiel:
- Ein neues Foto auf den Pass machen lassen.
- Oder den Wohn-Ort im Pass ändern lassen.
Wann bekomme ich den Reise-Pass?
Wenn Sie alle nötigen Papiere mitbringen,
bekommen Sie den Kinder-Reise-Pass sofort.
Wie viel kostet der Kinder-Reise-Pass?
Ein neuer Kinder-Reise-Pass kostet 13 Euro.
Änderungen kosten 6 Euro.
Was muss ich beim Reisen noch wissen?
In manchen Ländern gilt der Kinder-Reise-Pass nicht.
Informieren Sie sich vor Ihrer Reise,
welche Papiere Sie brauchen.
Zum Beispiel bei Reisen in die USA:
Manchmal brauchen Sie eine Einreise-Erlaubnis
für eine Reise in die USA.
Die Einreise-Erlaubnis heißt: Visum.
Sie brauchen kein Visum:
Wenn der Kinder-Reise-Pass während Ihrer Reise gültig ist.
Sie brauchen ein Visum:
Wenn Ihr Kind nur einen vorläufigen Pass hat.
Sie können das Visum
bei der amerikanischen Botschaft beantragen.
Oder beim amerikanischen General-Konsulat.
Wichtig:
Sie müssen vor Ihrer Reise wissen,
ob der Kinder-Reise-Pass in dem Land gültig ist.
Lesen Sie die Infos vom Auswärtigen Amt.
Das Auswärtige Amt hat eine Internet-Seite
mit Infos zum Reisen.
Kontakt
Adresse:
Stadt Neuss
Bürger-Amt
Markt 2
41460 Neuss
Eingang 2
- Telefon
- 0 21 31 - 90 32 32
- Fax
- 0 21 31 - 90 23 99
- buergeramt@stadt.neuss.de
Öffnungs-Zeiten
- Montag – Mittwoch
- 8 – 18 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 14 Uhr
Die Info-Theke im Bürger-Amt ist
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr offen.
Bitte machen Sie vorher einen Termin.