Leichte Sprache – Mann liest ein Buch und freut sich: Er kann alles gut verstehen.

Betreuungs-Verfügung

Informationen in Leichter Sprache
Eine Frau pflegt eine Frau im Rollstuhl.

Sie brauchen Hilfe:
Wenn Sie etwas nicht mehr selbst tun können.
Oder nicht mehr allein entscheiden können.

Gesetzlicher Betreuer.

Zum Beispiel:

  • Weil Sie schwer krank sind.
  • Oder einen Unfall hatten.

Dann bekommen Sie vom Gericht
eine rechtliche Betreuung.

Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Sie können Ihre Verfügung speichern lassen
beim Zentralen Vorsorge-Register
von der Bundes-Notar-Kammer.

Eine Frau hat Fragen.

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Die rechtliche Betreuung hilft Ihnen:

  • Beim Amt.
  • Bei Fragen zu Ihren Rechten.
  • Selbstbestimmung Wohnen: Eine Hand zeigt auf drei verschiedene Häuser.
  • Brief mit Umschlag.

Sie hilft zum Beispiel:

  • Einen Brief an den Vermieter
    oder die Vermieterin schreiben.
  • Einen Platz in einem Heim finden.
  • Einen Brief an ein Amt schreiben.
  • Zum Amt gehen.
Selbstbestimmung: Assistenz.

Sie können selbst entscheiden,
wer Sie am besten betreuen soll.

Dafür gibt es ein Formular vom Amt.
Es heißt: Betreuungs-Verfügung.

Sie können das Formular hier herunter laden.

Gesetzliche Betreuerin.

Was ist eine Betreuungs-Verfügung?

Eine Betreuungs-Verfügung ist ein Papier vom Amt.
Das ist eine Erlaubnis für eine Person.
Darauf steht, wer Ihr rechtlicher Betreuer
oder Ihre Betreuerin werden soll.

Gruppe mit alten Menschen.

Zum Beispiel:

  • Menschen aus Ihrer Familie
  • Freunde oder Freundinnen
  • Nachbarn
  • Bekannte.

Die Person darf dann für Sie entscheiden.
Wenn Sie Hilfe und Betreuung brauchen.

Menschen mit Behinderungen.

Zum Beispiel:

  • Weil Sie alt sind.
  • Weil Sie krank sind.
  • Weil Sie eine Behinderung haben.
Richterin.

Der Betreuer oder die Betreuerin muss einverstanden sein.
Das heißt: Die Person muss Ja sagen zur Betreuung.

Gericht.

Wichtig:

Sie können dem Gericht Personen vorschlagen.
Sie können aber nicht allein entscheiden:
Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin wird.
Das Gericht entscheidet:
Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin wird.
Das Gericht beachtet Ihre Wünsche.
Aber wenn Sie keine Person finden:
Dann muss das Gericht eine Person finden.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Sie können eine Person auch ablehnen.
Das heißt: Sie sagen Nein zu der Person.
Sie sagen:
Die Person soll nicht mein Betreuer
oder meine Betreuerin sein.

Eine Person erklärt einer anderen Person ein Papier.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie die Person nicht mögen.
  • Wenn Sie sich nicht gut verstehen.
Selbstbestimmung: Assistenz.

Was steht in der Betreuungs-Verfügung?

Sie schreiben in die Betreuungs-Verfügung:
Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin sein soll.

Sie können hier auch aufschreiben:
Wer nicht Ihr Betreuer oder
Ihre Betreuerin werden soll.

Eine Person unterschreibt ein Papier.

Wichtig:

Es gibt ein Formular für die Betreuungs-Verfügung.

Wir helfen Ihnen dabei.
Bitte machen Sie einen Termin.

Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Muss ich persönlich ins Amt kommen?

Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen.
Bitte rufen Sie uns vorher an.
Und machen Sie einen Termin.

Wir helfen Ihnen gerne.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Wie viel kostet die Betreuungs-Verfügung?

Die Betreuungs-Verfügung ist kostenlos.
Sie müssen nichts dafür bezahlen.

Aber:
Die Betreuungs-Behörde kann
Ihre Betreuungs-Verfügung beglaubigen.

Eine Person gibt einer anderen Person Geld.

Beglaubigen heißt:
Das Amt sagt: Die Erlaubnis ist echt.

Behörde ist ein anderes Wort für ein Amt.

Das Beglaubigen kostet 10 Euro.

Eine Frau hat Fragen.

Wichtig:
Das Beglaubigen ist frei-willig.
Wir machen das nur, wenn Sie das wollen.
Sie müssen das nicht tun.

Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Amt.

Kontakt

Stadt Neuss
Betreuungs-Behörde
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss

Telefon.

Telefon:

 

0 21 31 - 90 51 54

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten.

Öffnungs-Zeiten:

Bitte machen Sie einen Termin.

Rechte an Text und Bild

Text

Atelier Leichte Sprache

Bilder

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.