![Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich](/leichte-sprache/bilder/ls_leichte-sprache.png)
Betreuungs-Verfügung
Informationen in Leichter Sprache
![ls_assistenz-pflege-02.png Eine Frau pflegt eine Frau im Rollstuhl.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_assistenz-pflege-02.png)
Sie brauchen Hilfe:
Wenn Sie etwas nicht mehr selbst tun können.
Oder nicht mehr allein entscheiden können.
![ls_gesetzlicher-betreuer.png Gesetzlicher Betreuer.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_gesetzlicher-betreuer.png)
Zum Beispiel:
- Weil Sie schwer krank sind.
- Oder einen Unfall hatten.
Dann bekommen Sie vom Gericht
eine gesetzliche Betreuung.
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
![ls_frage.png Eine Frau hat Fragen.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_frage.png)
Die gesetzliche Betreuung hilft Ihnen:
- Beim Amt.
- Bei Fragen zu Ihren Rechten.
![ls_selbstbestimmung-wohnen.png Selbstbestimmung Wohnen: Eine Hand zeigt auf drei verschiedene Häuser.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_selbstbestimmung-wohnen.png)
Sie hilft zum Beispiel:
- Einen Brief an den Vermieter
oder die Vermieterin schreiben. - Einen Platz in einem Heim finden.
- Einen Brief an ein Amt schreiben.
- Zum Amt gehen.
![ls_brief-02.png Brief mit Umschlag.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_brief-02.png)
Sie können selbst entscheiden,
wer Sie am besten betreuen soll.
![ls_selbstbestimmung-assistenz.png Selbstbestimmung: Assistenz](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_selbstbestimmung-assistenz.png)
Dafür gibt es einen Antrag vom Bundes-Amt.
Der Antrag heißt: Betreuungs-Verfügung.
Sie können den Antrag hier herunter-laden.
Was ist eine Betreuungs-Verfügung?
![ls_gesetzliche-betreuerin-01.png Gesetzliche Betreuerin.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_gesetzliche-betreuerin-01.png)
Eine Betreuungs-Verfügung ist ein Papier vom Amt.
Das ist eine Erlaubnis für eine Person.
Wer Ihr gesetzlicher Betreuer oder Betreuerin wird.
Zum Beispiel:
- Menschen aus Ihrer Familie
- Freunde
- Nachbarn
- Bekannte.
![ls_menschen-alt.png Gruppe mit alten Menschen.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_menschen-alt.png)
Die Person darf dann für Sie entscheiden.
Wenn Sie Hilfe und Betreuung brauchen.
![ls_menschen-selbstbewusst.png Menschen mit Behinderungen.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_menschen-selbstbewusst.png)
Zum Beispiel:
- Weil Sie alt sind.
- Weil Sie krank sind.
- Weil Sie eine Behinderung haben.
![ls_richterin-01.png Richterin.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_richterin-01.png)
Der Betreuer oder die Betreuerin muss einverstanden sein.
Das heißt: Die Person muss Ja sagen zur Betreuung.
Wichtig:
![ls_gericht.png Gericht.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_gericht.png)
Sie können dem Gericht Personen vorschlagen.
Sie können aber nicht allein entscheiden:
Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin wird.
Das Gericht entscheidet:
Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin wird.
Das Gericht beachtet Ihre Wünsche.
Aber wenn Sie keine Person finden:
Dann muss das Gericht eine Person finden.
![ls_achtung.png Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_achtung.png)
Sie können eine Person auch ablehnen.
Das heißt: Sie sagen Nein zu der Person.
Sie sagen:
Die Person soll nicht mein Betreuer
oder meine Betreuerin sein.
![ls_assistenz-erklaeren.png Eine Person erklärt einer anderen Person ein Papier.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_assistenz-erklaeren.png)
Zum Beispiel:
- Wenn Sie die Person nicht mögen.
- Wenn Sie sich nicht gut verstehen.
Was steht in der Betreuungs-Verfügung?
![ls_selbstbestimmung-assistenz.png Selbstbestimmung: Assistenz](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_selbstbestimmung-assistenz.png)
In die Betreuungs-Verfügung schreiben Sie:
Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin sein soll.
Sie können hier auch aufschreiben:
Wer nicht Ihr Betreuer oder
Ihre Betreuerin werden soll.
Wichtig:
![ls_unterschreiben.png Eine Person unterschreibt ein Papier.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_unterschreiben.png)
Es gibt ein Formular für die Betreuungs-Verfügung.
Wir helfen Ihnen dabei.
Bitte machen Sie einen Termin:
![ls_antrag-stellen-01.png Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_antrag-stellen-01.png)
Betreuungs-Stelle Stadt Neuss
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss
Frau Magura
Telefon-Nummer:
0 21 31 - 90 51 54
Muss ich persönlich ins Amt kommen?
![ls_antrag-stellen-01.png Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_antrag-stellen-01.png)
Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen.
Bitte rufen Sie uns vorher an.
Und machen Sie einen Termin.
![ls_telefon.png Telefon.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_telefon.png)
Unsere Telefon-Nummer ist:
Frau Magura
0 21 31 - 90 51 54
Wir helfen Ihnen gerne.
Wie viel kostet die Betreuungs-Verfügung?
![ls_geld-bekommen.png Eine Person gibt einer anderen Person Geld.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_geld-bekommen.png)
Die Betreuungs-Stelle beglaubigt
die Betreuungs-Verfügung.
Beglaubigen heißt:
Die Betreuungs-Stelle sagt:
Die Erlaubnis ist echt.
![ls_frage.png Eine Frau hat Fragen.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_frage.png)
Das Beglaubigen kostet 10 Euro.
Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Kontakt
![ls_amtsgebaeude.png Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_amtsgebaeude.png)
Adresse:
Betreuungs-Stelle Stadt Neuss
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss
![ls_oeffnungszeiten.png Tür, auf der steht: Öffnungszeiten](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_oeffnungszeiten.png)
Öffnungs-Zeiten:
Bitte machen Sie einen Termin.
![ls_telefon.png Telefon.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_telefon.png)
Herr Giessmann
Telefon: 0 21 31 - 90 51 62
E-Mail: tobias.giessmann@stadt.neuss.de
![ls_email.png E-Mail.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_email.png)
Herr Hauth
Telefon: 0 21 31 - 90 51 36
E-Mail: michael.hauth@stadt.neuss.de
Frau Kuschel
Telefon: 0 21 31 - 90 51 53
E-Mail: ellen.kuschel@stadt.neuss.de