Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Betreuungs-Verfügung

Informationen in Leichter Sprache

Eine Frau pflegt eine Frau im Rollstuhl.

Sie brauchen Hilfe:
Wenn Sie etwas nicht mehr selbst tun können.
Oder nicht mehr allein entscheiden können.

Gesetzlicher Betreuer.

Zum Beispiel:

  • Weil Sie schwer krank sind.
  • Oder einen Unfall hatten.

Dann bekommen Sie vom Gericht
eine gesetzliche Betreuung.

Was ist eine gesetzliche Betreuung?

Eine Frau hat Fragen.

Die gesetzliche Betreuung hilft Ihnen:

  • Beim Amt.
  • Bei Fragen zu Ihren Rechten.
Selbstbestimmung Wohnen: Eine Hand zeigt auf drei verschiedene Häuser.

Sie hilft zum Beispiel:

  • Einen Brief an den Vermieter
    oder die Vermieterin schreiben.
  • Einen Platz in einem Heim finden.
  • Einen Brief an ein Amt schreiben.
  • Zum Amt gehen.
Brief mit Umschlag.

Sie können selbst entscheiden,
wer Sie am besten betreuen soll.

Selbstbestimmung: Assistenz

Dafür gibt es einen Antrag vom Bundes-Amt.
Der Antrag heißt: Betreuungs-Verfügung.

Sie können den Antrag hier herunter-laden.

Was ist eine Betreuungs-Verfügung?

Gesetzliche Betreuerin.

Eine Betreuungs-Verfügung ist ein Papier vom Amt.
Das ist eine Erlaubnis für eine Person.
Wer Ihr gesetzlicher Betreuer oder Betreuerin wird.

Zum Beispiel:

  • Menschen aus Ihrer Familie
  • Freunde
  • Nachbarn
  • Bekannte.
Gruppe mit alten Menschen.

Die Person darf dann für Sie entscheiden.
Wenn Sie Hilfe und Betreuung brauchen.

Menschen mit Behinderungen.

Zum Beispiel:

  • Weil Sie alt sind.
  • Weil Sie krank sind.
  • Weil Sie eine Behinderung haben.
Richterin.

Der Betreuer oder die Betreuerin muss einverstanden sein.
Das heißt: Die Person muss Ja sagen zur Betreuung.

Wichtig:

Gericht.

Sie können dem Gericht Personen vorschlagen.
Sie können aber nicht allein entscheiden:
Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin wird.
Das Gericht entscheidet:
Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin wird.
Das Gericht beachtet Ihre Wünsche.
Aber wenn Sie keine Person finden:
Dann muss das Gericht eine Person finden.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Sie können eine Person auch ablehnen.
Das heißt: Sie sagen Nein zu der Person.
Sie sagen:
Die Person soll nicht mein Betreuer
oder meine Betreuerin sein.

Eine Person erklärt einer anderen Person ein Papier.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie die Person nicht mögen.
  • Wenn Sie sich nicht gut verstehen.

Was steht in der Betreuungs-Verfügung?

Selbstbestimmung: Assistenz

In die Betreuungs-Verfügung schreiben Sie:
Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin sein soll.

Sie können hier auch aufschreiben:
Wer nicht Ihr Betreuer oder
Ihre Betreuerin werden soll.

Wichtig:

Eine Person unterschreibt ein Papier.

Es gibt ein Formular für die Betreuungs-Verfügung.

Wir helfen Ihnen dabei.
Bitte machen Sie einen Termin:

Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Betreuungs-Stelle Stadt Neuss
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss

Frau Magura
Telefon-Nummer:
0 21 31 - 90 51 54

Muss ich persönlich ins Amt kommen?

Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen.
Bitte rufen Sie uns vorher an.
Und machen Sie einen Termin.

Telefon.

Unsere Telefon-Nummer ist:
Frau Magura
0 21 31 - 90 51 54

Wir helfen Ihnen gerne.

Wie viel kostet die Betreuungs-Verfügung?

Eine Person gibt einer anderen Person Geld.

Die Betreuungs-Stelle beglaubigt
die Betreuungs-Verfügung.

Beglaubigen heißt:
Die Betreuungs-Stelle sagt:
Die Erlaubnis ist echt.

Eine Frau hat Fragen.

Das Beglaubigen kostet 10 Euro.

Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Kontakt

Amt.

Adresse:

Betreuungs-Stelle Stadt Neuss
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

Öffnungs-Zeiten:

Bitte machen Sie einen Termin.

Telefon.

Herr Giessmann
Telefon: 0 21 31 - 90 51 62
E-Mail: tobias.giessmann@stadt.neuss.de

E-Mail.

Herr Hauth
Telefon: 0 21 31 - 90 51 36
E-Mail: michael.hauth@stadt.neuss.de

Frau Kuschel
Telefon: 0 21 31 - 90 51 53
E-Mail: ellen.kuschel@stadt.neuss.de