Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Vorsorge-Vollmacht

Informationen in Leichter Sprache

Papier mit der Aufschrift Vollmacht, Text und Unterschrift.

Eine Vorsorge-Vollmacht ist ein Papier.
Darauf steht eine Erlaubnis für eine Person.

Sie erlauben der Person, für Sie zu entscheiden.
Wenn Sie nicht mehr allein entscheiden können.

Krankenhaus.

Die Person darf damit für Sie entscheiden.
Zum Beispiel:

  • Weil Sie sehr krank sind.
  • Weil Sie sich schlecht erinnern können.
  • Oder Sie einen Unfall hatten.
Selbstbestimmung Wohnen: Eine Hand zeigt auf drei verschiedene Häuser.

Die Person entscheidet dann zum Beispiel:

  • Dinge mit der Bank
  • Dinge mit der Kranken-Kasse
  • Dinge mit Ihrer Wohnung
  • über Operationen.
Eine Person erklärt einer anderen Person ein Papier.

Dazu brauchen Sie eine Vorsorge-Vollmacht.

Papier mit der Aufschrift Vollmacht, Text und Unterschrift.

Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis.
Sie schreiben einem anderen Menschen eine Erlaubnis.
Was die Menschen für Sie tun dürfen.
Und wer Ihnen helfen soll.

Eine Frau pflegt eine Frau im Rollstuhl.

Mit der Vorsorge-Vollmacht suchen Sie
sich selber eine Person aus.
Die Person darf dann für Sie entscheiden.

Sie können die Vorsorge-Vollmacht hier herunter-laden.

Wichtig:

Richterin.

Sie müssen der Person vertrauen.
Sie müssen genau überlegen, wer Ihnen helfen kann.

Wenn Sie keine Vorsorge-Vollmacht haben:
Dann entscheidet das Betreuungs-Gericht.
Das Gericht sucht dann eine Person als Hilfe für Sie aus.

Wichtig:

Gesetzlicher Betreuer.

Es gibt ein Formular für die Vorsorge-Vollmacht.
Wir helfen Ihnen dabei in unserer Betreuungs-Stelle.

Eine Person unterschreibt ein Papier.

Die Betreuungs-Stelle muss
die Vorsorge-Vollmacht beglaubigen.
Damit die Person für Sie zum Amt gehen kann.

Eine Frau lässt Papiere im Amt beglaubigen.

Beglaubigen heißt:
Die Betreuungs-Stelle macht einen Stempel
auf die Vorsorge-Vollmacht.

Damit bestätigt die Betreuungs-Stelle:
Dass Sie die Erlaubnis selbst unterschrieben haben.
Dass die Vorsorge-Vollmacht echt ist.

Wer kann sich um meine Dinge kümmern?

Papier mit der Aufschrift Vollmacht, Text und Unterschrift.

Mit der Vorsorge-Vollmacht können Sie
selbst Menschen aussuchen.

Selbstbestimmung: Assistenz

Zum Beispiel:

  • Menschen aus Ihrer Familie
  • Ihren Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau
  • Nachbarn
  • Freunde

Wenn Sie Hilfe brauchen,
kann die Person sofort für Sie entscheiden.
In allen Lebens-Bereichen.

Muss ich persönlich ins Amt?

Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen.

Bitte rufen Sie uns vorher an.
Und machen Sie einen Termin.

Telefon.

Unsere Telefon-Nummern sind:

Herr Giessmann
0 21 31 - 90 51 62

Herr Hauth
0 21 31 - 90 51 36

Frau Kuschel
0 21 31 - 90 51 53

Wichtig:

Ein Mann telefoniert.

Wenn Sie uns nicht erreichen:
Dann können Sie eine Nachricht hinterlassen.
Dann rufen wir zurück.

Muss ich Gebühren bezahlen?

Eine Person gibt einer anderen Person Geld.

Ja.

Die Betreuungs-Stelle beglaubigt
die Vorsorge-Vollmacht.

Beglaubigen heißt:
Die Betreuungs-Stelle sagt:
Die Vollmacht ist echt.

Eine Frau hat Fragen.

Das Beglaubigen kostet 10 Euro.

Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Kontakt

Amt.

Betreuungs-Stelle Stadt Neuss

Adresse:

Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

Öffnungs-Zeiten:

Bitte machen Sie einen Termin.

Telefon. E-Mail.

Herr Giessmann
Telefon: 0 21 31 - 90 51 62
E-Mail: tobias.giessmann@stadt.neuss.de

Herr Hauth
Telefon: 0 21 31 - 90 51 36
E-Mail: michael.hauth@stadt.neuss.de

Frau Kuschel
Telefon: 0 21 31 - 90 51 54
E-Mail: ellen.kuschel@stadt.neuss.de