![Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich](/leichte-sprache/bilder/ls_leichte-sprache.png)
Vorsorge-Vollmacht
Informationen in Leichter Sprache
![ls_vollmacht.png Papier mit der Aufschrift Vollmacht, Text und Unterschrift.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_vollmacht.png)
Eine Vorsorge-Vollmacht ist ein Papier.
Darauf steht eine Erlaubnis für eine Person.
Sie erlauben der Person, für Sie zu entscheiden.
Wenn Sie nicht mehr allein entscheiden können.
![ls_krankenhaus.png Krankenhaus.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_krankenhaus.png)
Die Person darf damit für Sie entscheiden.
Zum Beispiel:
- Weil Sie sehr krank sind.
- Weil Sie sich schlecht erinnern können.
- Oder Sie einen Unfall hatten.
![ls_selbstbestimmung-wohnen.png Selbstbestimmung Wohnen: Eine Hand zeigt auf drei verschiedene Häuser.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_selbstbestimmung-wohnen.png)
Die Person entscheidet dann zum Beispiel:
- Dinge mit der Bank
- Dinge mit der Kranken-Kasse
- Dinge mit Ihrer Wohnung
- über Operationen.
![ls_assistenz-erklaeren.png Eine Person erklärt einer anderen Person ein Papier.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_assistenz-erklaeren.png)
Dazu brauchen Sie eine Vorsorge-Vollmacht.
![ls_vollmacht.png Papier mit der Aufschrift Vollmacht, Text und Unterschrift.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_vollmacht.png)
Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis.
Sie schreiben einem anderen Menschen eine Erlaubnis.
Was die Menschen für Sie tun dürfen.
Und wer Ihnen helfen soll.
![ls_assistenz-pflege-02.png Eine Frau pflegt eine Frau im Rollstuhl.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_assistenz-pflege-02.png)
Mit der Vorsorge-Vollmacht suchen Sie
sich selber eine Person aus.
Die Person darf dann für Sie entscheiden.
Sie können die Vorsorge-Vollmacht hier herunter-laden.
Wichtig:
![ls_richterin-01.png Richterin.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_richterin-01.png)
Sie müssen der Person vertrauen.
Sie müssen genau überlegen, wer Ihnen helfen kann.
Wenn Sie keine Vorsorge-Vollmacht haben:
Dann entscheidet das Betreuungs-Gericht.
Das Gericht sucht dann eine Person als Hilfe für Sie aus.
Wichtig:
![ls_gesetzlicher-betreuer.png Gesetzlicher Betreuer.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_gesetzlicher-betreuer.png)
Es gibt ein Formular für die Vorsorge-Vollmacht.
Wir helfen Ihnen dabei in unserer Betreuungs-Stelle.
![ls_unterschreiben.png Eine Person unterschreibt ein Papier.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_unterschreiben.png)
Die Betreuungs-Stelle muss
die Vorsorge-Vollmacht beglaubigen.
Damit die Person für Sie zum Amt gehen kann.
![ls_beglaubigung.png Eine Frau lässt Papiere im Amt beglaubigen.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_beglaubigung.png)
Beglaubigen heißt:
Die Betreuungs-Stelle macht einen Stempel
auf die Vorsorge-Vollmacht.
Damit bestätigt die Betreuungs-Stelle:
Dass Sie die Erlaubnis selbst unterschrieben haben.
Dass die Vorsorge-Vollmacht echt ist.
Wer kann sich um meine Dinge kümmern?
![ls_vollmacht.png Papier mit der Aufschrift Vollmacht, Text und Unterschrift.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_vollmacht.png)
Mit der Vorsorge-Vollmacht können Sie
selbst Menschen aussuchen.
![ls_selbstbestimmung-assistenz.png Selbstbestimmung: Assistenz](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_selbstbestimmung-assistenz.png)
Zum Beispiel:
- Menschen aus Ihrer Familie
- Ihren Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau
- Nachbarn
- Freunde
Wenn Sie Hilfe brauchen,
kann die Person sofort für Sie entscheiden.
In allen Lebens-Bereichen.
Muss ich persönlich ins Amt?
![ls_antrag-stellen-01.png Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_antrag-stellen-01.png)
Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen.
Bitte rufen Sie uns vorher an.
Und machen Sie einen Termin.
![ls_telefon.png Telefon.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_telefon.png)
Unsere Telefon-Nummern sind:
Herr Giessmann
0 21 31 - 90 51 62
Herr Hauth
0 21 31 - 90 51 36
Frau Kuschel
0 21 31 - 90 51 53
Wichtig:
![ls_telefonieren-mann.png Ein Mann telefoniert.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_telefonieren-mann.png)
Wenn Sie uns nicht erreichen:
Dann können Sie eine Nachricht hinterlassen.
Dann rufen wir zurück.
Muss ich Gebühren bezahlen?
![ls_geld-bekommen.png Eine Person gibt einer anderen Person Geld.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_geld-bekommen.png)
Ja.
Die Betreuungs-Stelle beglaubigt
die Vorsorge-Vollmacht.
Beglaubigen heißt:
Die Betreuungs-Stelle sagt:
Die Vollmacht ist echt.
![ls_frage.png Eine Frau hat Fragen.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_frage.png)
Das Beglaubigen kostet 10 Euro.
Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Kontakt
![ls_amtsgebaeude.png Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_amtsgebaeude.png)
Betreuungs-Stelle Stadt Neuss
Adresse:
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss
![ls_oeffnungszeiten.png Tür, auf der steht: Öffnungszeiten](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_oeffnungszeiten.png)
Öffnungs-Zeiten:
Bitte machen Sie einen Termin.
![ls_telefon.png Telefon.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_telefon.png)
![ls_email.png E-Mail.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_email.png)
Herr Giessmann
Telefon: 0 21 31 - 90 51 62
E-Mail: tobias.giessmann@stadt.neuss.de
Herr Hauth
Telefon: 0 21 31 - 90 51 36
E-Mail: michael.hauth@stadt.neuss.de
Frau Kuschel
Telefon: 0 21 31 - 90 51 54
E-Mail: ellen.kuschel@stadt.neuss.de