Vorsorge-Vollmacht
Informationen in Leichter Sprache
Eine Vorsorge-Vollmacht ist ein Papier.
Darauf steht eine Erlaubnis für eine Person.
Sie erlauben der Person, für Sie zu entscheiden.
Wenn Sie nicht mehr allein entscheiden können.
Die Person darf damit für Sie entscheiden.
Zum Beispiel:
- Weil Sie sehr krank sind.
- Weil Sie sich schlecht erinnern können.
- Oder Sie einen Unfall hatten.
Die Person entscheidet dann zum Beispiel:
- Dinge mit der Bank
- Dinge mit der Kranken-Kasse
- Dinge mit Ihrer Wohnung
- über Operationen.
Dazu brauchen Sie eine Vorsorge-Vollmacht.
Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis.
Sie schreiben einem anderen Menschen eine Erlaubnis.
Was die Menschen für Sie tun dürfen.
Und wer Ihnen helfen soll.
Mit der Vorsorge-Vollmacht suchen Sie
sich selber eine Person aus.
Die Person darf dann für Sie entscheiden.
Sie können die Vorsorge-Vollmacht hier herunter-laden.
Wichtig:
Sie müssen der Person vertrauen.
Sie müssen genau überlegen, wer Ihnen helfen kann.
Wenn Sie keine Vorsorge-Vollmacht haben:
Dann entscheidet das Betreuungs-Gericht.
Das Gericht sucht dann eine Person als Hilfe für Sie aus.
Wichtig:
Es gibt ein Formular für die Vorsorge-Vollmacht.
Wir helfen Ihnen dabei in unserer Betreuungs-Stelle.
Die Betreuungs-Stelle muss
die Vorsorge-Vollmacht beglaubigen.
Damit die Person für Sie zum Amt gehen kann.
Beglaubigen heißt:
Die Betreuungs-Stelle macht einen Stempel
auf die Vorsorge-Vollmacht.
Damit bestätigt die Betreuungs-Stelle:
Dass Sie die Erlaubnis selbst unterschrieben haben.
Dass die Vorsorge-Vollmacht echt ist.
Wer kann sich um meine Dinge kümmern?
Mit der Vorsorge-Vollmacht können Sie
selbst Menschen aussuchen.
Zum Beispiel:
- Menschen aus Ihrer Familie
- Ihren Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau
- Nachbarn
- Freunde
Wenn Sie Hilfe brauchen,
kann die Person sofort für Sie entscheiden.
In allen Lebens-Bereichen.
Muss ich persönlich ins Amt?
Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen.
Bitte rufen Sie uns vorher an.
Und machen Sie einen Termin.
Unsere Telefon-Nummern sind:
Herr Giessmann
0 21 31 - 90 51 62
Herr Hauth
0 21 31 - 90 51 36
Frau Kuschel
0 21 31 - 90 51 53
Wichtig:
Wenn Sie uns nicht erreichen:
Dann können Sie eine Nachricht hinterlassen.
Dann rufen wir zurück.
Muss ich Gebühren bezahlen?
Ja.
Die Betreuungs-Stelle beglaubigt
die Vorsorge-Vollmacht.
Beglaubigen heißt:
Die Betreuungs-Stelle sagt:
Die Vollmacht ist echt.
Das Beglaubigen kostet 10 Euro.
Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Kontakt
Betreuungs-Stelle Stadt Neuss
Adresse:
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss
Öffnungs-Zeiten:
Bitte machen Sie einen Termin.
Herr Giessmann
Telefon: 0 21 31 - 90 51 62
E-Mail: tobias.giessmann@stadt.neuss.de
Herr Hauth
Telefon: 0 21 31 - 90 51 36
E-Mail: michael.hauth@stadt.neuss.de
Frau Kuschel
Telefon: 0 21 31 - 90 51 54
E-Mail: ellen.kuschel@stadt.neuss.de