Patienten-Verfügung
Informationen in Leichter Sprache
Eine Patienten-Verfügung ist ein Text.
Darin steht, was Ärzte bei Ihnen machen dürfen:
Wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Sie schreiben auf ein Papier:
Was die Ärzte bei Ihnen machen dürfen:
- wenn Sie krank sind.
- Und vielleicht sterben.
Und was die Ärzte nicht machen dürfen.
Es gibt Vordrucke für die Patienten-Verfügung.
Sie können Infos vom Bundes-Amt lesen.
Dort finden Sie Vorlagen für Ihren Text.
Aber Sie können schreiben, was Sie wollen.
Sie können Ihren Arzt oder Ihre Ärztin fragen.
Er oder sie kann die Verfügung unterschreiben.
Sie sollten Ihre Patienten-Verfügung überprüfen.
Zum Beispiel: einmal im Jahr.
Sie können sie immer ändern.
Oder neu schreiben.
Wichtig:
Sie müssen unterschreiben.
Und Datum und Ort aufschreiben.
Sie müssen es nicht wieder vom Arzt
oder Ihrer Ärztin unterschreiben lassen.
Sie können Ihre Verfügung speichern lassen
beim Zentralen Vorsorge-Register
von der Bundes-Notar-Kammer.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Wo stehen die Gesetze dazu?
Die Gesetze dazu stehen in Paragraf § 1827 vom BGB.
BGB steht für: Bürgerliches Gesetz-Buch.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für einen Paragrafen sieht so aus: §
Kontakt
Stadt Neuss
Betreuungs-Behörde
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss
Telefon:
0 21 31 - 90 51 54
E-Mail:
vorsorgevollmachten@stadt.neuss.de
Öffnungs-Zeiten:
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